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Flugzeugschmuggel am Flughafen Wien aufgedeckt

Zollfahnder deckten in Schwechat einen Flugzeugschmuggel auf
Zollfahnder deckten in Schwechat einen Flugzeugschmuggel auf ©Flughafen Wien AG / Roman Boensch
Die Zollfahndung hat über einen Offshore-registrierter Geschäftsreise-Jet einen Flugzeugschmuggel am Airport aufgedeckt.

Das Modell des Typs “Falcon 7X”, das laut dem Finanzministerium eine Offshore-Registrierung zur Steuervermeidung aufwies, wurde im Sommer 2016 beschlagnahmt und durfte erst nach einem Monat nach Bezahlung der Abgaben wieder abheben. Strafrechtlich ist der Fall aber noch nicht abgeschlossen.

Zollfahndung deckte Flugzeugschmuggel in Schwechat auf

Laut der Aussendung vom Donnerstag waren Beamte des Zollamts Eisenstadt Flughafen Wien auf den in Wien gelandeten Jet aufmerksam geworden. Bei der Kontrolle tauchten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Einfuhr des Flugzeuges auf. Ermittlungen ergaben, dass die Maschine im Wert von 39 Millionen Euro unverzollt in der Europäischen Union verwendet wurde. Der im “Steuerparadies” Isle of Man registrierte Flieger einer Firma mit Sitz in Belize (Zentralamerika) sei vom Erzeugerland Frankreich als sogenannte steuerbefreite Lieferung in die Schweiz – als Drittland – exportiert worden. Im Anschluss wurde das Flugzeug über den Flughafen in Tallinn (Estland) wieder in die EU verbracht, wobei jedoch in Tallinn keine Zollanmeldung erfolgt sei.

Im “Steuerparadies” Isle of Man registriert

Wie das Finanzministerium dazu erklärte, ist Estland aufgrund der erstmaligen Einfuhr in die EU und wegen der Höhe der dadurch entstandenen Zollschuld – rund eine Million Euro – für die Abgabenerhebung zuständig. Da die Ware für Abgaben haftet, musste das Flugzeug sofort beschlagnahmt werden. Nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft wurde der Jet nach rund einem Monat wieder freigegeben – die österreichische Zollverwaltung hatte auf die Verzollung in Estland gedrängt.

Erläutert wurde weiters, dass die direkt der britischen Krone unterstellte Insel in der Irischen See kein EU-Mitglied ist, aber zum Zollgebiet der Europäischen Union gehört. Sie gelte als Steuerparadies zur Umgehung der Besteuerung. “Auch wenn bei der Diskussion um steuerumgehendes Verhalten die Registrierung von Flugzeugen in sogenannten Offshore-Gebieten nicht vorrangig ist, scheint es aufgrund des hohen Gegenwertes ein anziehendes Umfeld für betrügerische Aktivitäten zu sein”, meinte das Finanzministerium. Der Flugzeugschmuggel koste die EU-Staaten jährlich mehrere Millionen Euro. Daher sei auch hier die Gleichmäßigkeit der Abgabenerhebung sicherzustellen.

(APA/Red.)

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