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Flüchtlingsgipfel: Wiener Polizei informiert über Platzverbot

Die Landespolizeidirektion Wien informierte am Freitag anlässlich des Gipfeltreffens europäischer Regierungschefs, das am Samstag in Wien stattfindet, über ein Platzverbot in der Wiener Innenstadt. Alle Infos über den ab 8:00 gesperrten Bereich hier.
Tusk und Avaramopoulos erwartet

Am 24. September 2016 findet im Bundeskanzleramt ein Gipfeltreffen europäischer Regierungschefs zur Thematik “Migration entlang der Balkanroute” statt. Aus diesem Grund wurde ein Platzverbot gemäß den Bestimmungen des Sicherheitspolizeigesetzes für Bereiche der Inneren Stadt verordnet. Das Platzverbot tritt am 24. September 2016 um 8 Uhr Früh in Kraft.

Platzverbot wegen Flüchtlingsgipfel

Die Polizeiaussendung im Wortlaut: “Anlässlich des Gipfels der Regierungschefs wird von der Landespolizeidirektion Wien als Sicherheitsbehörde das Betreten des Gefahrenbereichs und der Aufenthalt in ihm verboten und die Nichteinhaltung als Verwaltungsübertretung erklärt. Die genauen Ausmaße sind aus beiliegendem Ausschnitt aus dem Bezirksplan für den 1. Wiener Gemeindebezirk farblich gekennzeichnet und werden auch zum Teil mit Tretgittern gesichert.”

Der gesperrte Bereich im Detail

Dieser Plan ist Bestandteil dieser Verordnung. Der im Plan ge­kennzeichnete Bereich wird im Folgenden genau bezeichnet:

Einfriedung des Volksgartens auf Höhe der Haustrennlinie Löwelstraße 10 und 8 – rechtwinkelige geradlinige Querung der Löwelstraße von der Volksgarteneinfriedung zur Haustrennlinie Löwelstraße 10 und 8 – Hausfront Löwelstraße 8 und 6 – Hausfront Metastasiogasse 4 und 2 – Hausfront  Minoritenplatz 3 und  4 bis auf Höhe der Hausecke Minoritenplatz 5/Abraham a Sancta-Clara-Gasse 2 – rechtwinkelige geradlinige Querung der Abraham a Sancta-Clara-Gasse von der Hausfront Minoritenplatz 5 zur Hausecke Minoritenplatz 5/Abraham a Sancta-Clara-Gasse 2 – Hausfront Minoritenplatz 5 – geradlinige Querung der Petrarcagasse von der Hausecke Minoritenplatz 5/Petrarcagasse1 zur Hausecke Petrarcagasse 4/Landhausgasse 4 – Geradlinige Querung der Landhausgasse von der Hausecke Petrarcagasse 4/Landhausgasse 4 zur Hausecke Minoritenplatz 7/Landhausgasse 1 – Hausfront Minoritenplatz 7 und 7A – Geradlinie Querung der Leopold-Figl-Gasse von der Hausecke Minoritenplatz 7A/Leopold-Figl-Gasse 4-6 zur Hausecke Minoritenplatz 8/Leopold-Figl-Gasse 3-5 – Hausfront Minoritenplatz 8 und 9 – Hausfront Bruno-Kreisky-Gasse 1 – Hausfront Schauflergasse 8 bis zur näher gelegenen Eingrenzung des Garagentores BMI – rechtwinkelige Querung der Schauflergasse auf Höhe der bezeichneten Eingrenzung der Garagentores BMI zur Hausfront Schauflergasse 5 – Hausfront Schauflergasse 5 bis 1 – Hausfront Ballhausplatz 1-3 – Hausfront des leopoldischen Trakts der Hofburg auf Seite Ballhausplatz – Hausfront des leopoldinischen Trakts der Hofburg auf Seite Heldenplatz bis auf Höhe der der Durchfahrtsstraße näher gelegenen Einfriedung der Baustelle Heldenplatz – Verlauf der Einfriedung der Baustelle Heldenplatz bis auf Höhe des Beginns der Privatstraße („Böhmstraße“) auf dem Heldenplatz – Rechtwinkelige geradlinige Querung der Privatstraße von der Einfriedung der Baustelle Heldenplatz zur Einfriedung des des Volksgartens – Einfriedung des Volksgartens im Bereich Heldenplatz – Einfriedung des Volksgartens im Bereich Ballhausplatz (sog. „Volksgartennische“) – Einfriedung des Volksgartens im Bereich Löwelstraße bis auf Höhe der Haustrennlinie Löwelstraße 10 und 8

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