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Flüchtlinge - EuGH: Kroatien muss Asylwerber aus Österreich prüfen

©AP
Der außergewöhnliche Migrationsstrom aus den Jahren 2015 und 2016 bietet keinen Grund für ein Abgehen von der Dublin-Verordnung, wonach ein Flüchtling im ersten EU-Land, das er betritt, seinen Asylantrag stellen muss.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) betonte am Mittwoch, dass Kroatien für afghanische Flüchtlinge, die nach Österreich weiterreisten, zur Prüfung der Anträge auf internationalen Schutz zuständig ist.

Dies gilt auch für einen syrischen Migranten, der nach Slowenien weitergereist war. Der EuGH erklärte, dass das Überschreiten der Grenze von Kroatien nach Österreich bzw. Slowenien ohne erforderliches Visum “illegal” gewesen sei. Die kroatischen Behörden hatten die Beförderung der Flüchtlinge bis an die Grenze zwischen Kroatien und Slowenien übernommen, um ihnen zu helfen, sich in andere EU-Staaten zu begeben und dort internationalen Schutz zu beantragen.

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