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Flüchtlinge: Bundesrat stimmt bei Durchgriffsrecht zu

Das Durchgriffsrecht ist beschlossene Sache.
Das Durchgriffsrecht ist beschlossene Sache. ©AP
Damit kann das Innenministerium auf Grundstücken des Bundes in säumigen Gemeinden Quartiere schaffen. Das Durchgriffsrecht tritt am 1. Oktober in Kraft.
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Das Durchgriffsrecht des Bundes bei der Bereitstellung von Flüchtlingsquartieren kann wie geplant am 1. Oktober in Kraft treten. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Freitag auf ein Veto verzichtet und stimmte dem Verfassungsgesetz mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit zu.

Die Abstimmung erfolgte namentlich. Dabei votierten laut Parlamentskorrespondenz 42 Bundesräte für und neun gegen den Entwurf. Derzeit stellt die ÖVP 24, die SPÖ 21, die FPÖ zehn und die Grünen vier Bundesräte, zwei sind fraktionslos.

Ein Antrag der FPÖ, Einspruch gegen den Gesetzesbeschluss des Nationalrats zu erheben, fand keine Mehrheit. Auch die Forderung der FPÖ, über das Gesetz geheim abzustimmen, blieb in der Minderheit.

Bund kann Quartiere in säumigen Gemeinden schaffen

Mit der – bis Ende 2018 befristeten – Verfassungsänderung kann das Innenministerium künftig auf Grundstücken des Bundes in Ländern und Gemeinden, die Quotenvorgaben nicht erfüllen, Quartiere schaffen, ohne dass dies etwa durch baurechtliche Kniffe verhindert werden kann. Als Grenzwert werden hier 1,5 Prozent der Bevölkerung in einer Gemeinde angenommen. Allerdings kann diese Zahl per Verordnung auch erhöht werden, sollten das entsprechende Flüchtlingsströme notwendig machen.

Den Bundesrat passiert hat auch die Änderung des Fremdenpolizeigesetzes, mit der die Bekämpfung des Schlepperwesens effektiver werden soll. Schlepper können künftig leichter in U-Haft genommen werden. Um das dafür notwendige Strafausmaß zu erreichen, reicht es künftig, wenn gewerbsmäßig drei Personen geschleppt werden. Bisher war der Wert bei zehn gelegen.

(APA, Red.)

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