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Flüchtlinge an Grenze gebracht: Wiener Taxifahrer freigesprochen

Der Taxler wurde von den Vorwürfen freigesprochen.
Der Taxler wurde von den Vorwürfen freigesprochen. ©APA (Symbolbild)
Ein Taxifahrer, der im März vier Flüchtlinge von Wien an die bayrische Grenze gefahren hatte, wurde freigesprochen, da er einen "grundsätzlich angemessenen" Fahrpreis verlangt hatte. Das Urteil ist rechtskräftig.

Ein Taxilenker hatte sich am Freitag wegen Schlepperei im Straflandesgericht zu verantworten, nachdem er am 29. März 2015 vier Flüchtlinge von Wien-Meidling an die oberösterreichisch-bayrische Grenze chauffiert hatte. Dafür kassierte der 63-Jährige 550 Euro. Der Mann wurde rechtskräftig freigesprochen.

Laut einer jüngsten Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) wird bei einem Taxifahrer, der die rechtswidrige Ein- oder Durchreise eines Fremden vornimmt, gerichtliche Strafbarkeit nur dann bewirkt, wenn er einen überhöhten Fuhrlohn verlangt und somit auf eine unrechtmäßige Bereicherung abzielt (11 Os 125/15i). Richterin Anna Morak kam nun im gegenständlichen Fall zum Schluss, dass die inkriminierten 550 Euro “grundsätzlich angemessen” waren. Da es auch keinen Hinweis darauf gab, dass sich andere – nämlich der Kollege, der dem Taxler die Fuhre vermittelt hatte – im konkreten Fall bereichert hatten, war nach Ansicht Moraks keine Tatbestandsmäßigkeit gegeben. “Dennoch kann ich Ihnen nur raten, halten Sie sich fern von Schlepperbanden”, beschied sie dem 63-Jährigen zum Abschied.

Ermittlungen gegen den Vermittler

Der Angeklagte hatte geltend gemacht, er habe sich bei der Abrechnung am Wiener Taxitarif orientiert und pro gefahrenem Kilometer einen Euro in Rechnung gestellt. Er arbeite außerdem hauptberuflich als Druckereiarbeiter, verdiene als solcher über 2.300 Euro netto und fahre nur nebenbei Taxi, “damit er sich dort und da einmal ein bisschen was leisten kann”, wie sein Verteidiger bemerkte.

Der 63-Jährige versuchte der Richterin zunächst weiszumachen, er habe seine Fahrgäste nicht unbedingt für Flüchtlinge gehalten: “Sie waren alle gut gekleidet und gepflegt.” Schließlich räumte er aber doch ein, dass er von einem Kollegen angerufen und gefragt wurde, ob er nicht einen Erwachsenen und drei Jugendliche Richtung Bayern befördern könne, weil dieser nicht für alle an einer Fahrt Richtung Bayern interessierten Flüchtlinge in seinem eigenen Taxi Platz hatte. Gegen diesen Taxifahrer wird von der Staatsanwaltschaft separat ermittelt – er steht im Verdacht, öfter derartige Transporte durchgeführt und weiter vermittelt zu haben.

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