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Fitness-Studios: Achtung bei Vertägen

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Die Wiener Arbeiterkammer warnt vor gesetzwidrigen Vertragsklauseln in Fitnessstudios - Keine Haftung bei Verletzungen, automatische Vertragsverlängerung, etc. als Pferdefüße.

In einem Test seien 17 Studios in der Bundeshauptstadt unter die Lupe genommen worden, so die Interessensvertretung in einer Aussendung am Donnerstag. Dabei hätten sich in allen überprüften Allgemeinen Geschäftsbedingungen gesetzwidrige Bestimmungen gefunden.

Pro Vertrag seien durchschnittlich fünf ungesetzliche Klauseln vorgekommen. So würden sich die Studios etwa drücken, bei Verletzungen die Haftung zu übernehmen. Außerdem verlängere sich automatisch der Vertrag, wenn nicht rechtzeitig gekündigt werde.

„Wir fanden in allen untersuchten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unrechtmäßige Bestimmungen zum Nachteil der Konsumenten“, so AK-Verbraucherschützer Harald Glatz. Die Klauseln in den Vertragsformblättern würden gegen das Konsumentenschutzgesetz und das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch verstoßen. Insgesamt seien in den 17 Vertragsformblättern 297 Klauseln unter die Lupe genommen worden, davon seien 64 rechtswidrig gewesen. Im „besten“ Formular wurde eine, im schlechtesten zehn unerlaubte Vertragsbestimmungen geortet.

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