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Fischer empfiehlt Fairnessabkommen im Wahlkampf

Bundespräsident Fischer rät zu einem Fairnessabkommen.
Bundespräsident Fischer rät zu einem Fairnessabkommen. ©APA
Im Wahlkampf empfiehlt Bundespräsident Heinz Fischer ein Fairnessabkommen. 2004 habe sich ein solches Abkommen zwischen ihm und seiner ÖVP-Konkurrentin "bewährt".
Fischer genoss größtes Vertrauen
Griss will Fairnessabkommen

“Ja – weil es sich bewährt hat”, sagt Fischer auf die Frage, ob er im anlaufenden Präsidentschaftswahlkampf eine Fairness-Vereinbarung empfehlen würde. 2004 hatten Fischer, der für die SPÖ antrat, und die ÖVP-Kandidatin Benita Ferrero-Waldner ein entsprechendes Abkommen vereinbart. “Wahrscheinlich ist es, wenn es fünf oder sechs Kandidaten gibt, sogar noch wichtiger, als wenn es nur Fischer und Ferrero-Waldner als Kandidaten gibt, die schon ihrer Natur nach keine Raubeine waren”, verweist er auf die zu erwartende höhere Zahl an Bewerbern um das höchste Amt im Staat. “Vom demokratischen Standpunkt her positiv” findet es Fischer, dass es das Wahlrecht durch nicht zu hohe Hürden ermögliche, dass sich nicht nur “zwei oder drei Kandidaten einen Startplatz sichern können” – auch wenn dies in der Regel eine Stichwahl nach sich ziehe.

Fischer über Flüchtlingskrise

Im Blick zurück auf die Bewältigung der Flüchtlingskrise, die das Jahr 2015 dominiert hat, stellt Fischer Österreich grundsätzlich kein schlechtes Zeugnis aus. Niemand könne verlangen, “dass man eine solche komplizierte und schwierige Situation völlig reibungslos und fehlerlos über die Bühne bringen kann”. Doch “es steht fest, dass Österreich zu den drei oder vier Ländern gehört, die sich in dieser Frage wirklich positiv unterscheiden von jenen, die wegschauen und möglichst unbelastet diese Krise durchtauchen wollen. Natürlich hat es da und dort tragische, schwierige oder unerfreuliche Situationen gegeben. Aber die Position Österreichs lautet: Wir sind bereit, Mitverantwortung zu tragen und Flüchtlingen aus einer Kriegsregion bestmöglich zu helfen.”

Als “wichtigen, klugen Schritt” bezeichnet Fischer auch die Bestellung des Flüchtlingsbeauftragten der Regierung, Christian Konrad. Das Durchgriffsrecht wiederum sei wohl ein “notwendiger Schritt”, solange die “gemeinsam vereinbarten Quoten” nicht erfüllt würden: “Das ist in meinen Augen eine durchdachte Lösung.” Keinesfalls sinnvoll fände er es, wenn der Bund die Betreuung der Asylwerber wieder ganz in seine Hände nehmen würde. “Das wäre ganz schlecht, weil sich die regionalen Institutionen und vor allem die Bürgermeister einfach bevormundet fühlen würden. Das würde Widerstände auslösen, die das Problem nicht einfacher, sondern schwieriger machen.”

In der immer wieder aufflammende Debatte über eine “Obergrenze” für die Aufnahme von Flüchtlingen hat Fischer zwar Verständnis “für einen auf den ersten Blick naheliegenden Gedanken” – betont aber im gleichen Atemzug: Dieser “erweist sich bei genauerem Hinschauen nicht als praktikabel”. Denn es gebe einen “grundsätzlichen Widerspruch zwischen einem Menschenrecht und der Festsetzung einer Obergrenze: Ich kann nicht ein Menschenrecht auf eine bestimmte Zahl reduzieren und sagen, alle, die über dieser Zahl liegen, haben Pech gehabt.”

Zudem wäre die “fixe Obergrenze” abhängig von variablen Bedingungen, etwa dem Beginn oder Ende eines Krieges. Und schließlich gibt der Bundespräsident auch zu bedenken: “Wenn alle Staaten der EU Obergrenzen festlegen, hört sich jedes Bemühen um gerechte Verteilung auf.” Statt über “ziffernmäßige Obergrenzen nachzudenken”, müsse daher daran gearbeitet werden, “dass der Flüchtlingsstrom eingedämmt und das Management in Bezug auf Flüchtlinge verbessert wird.”

Alle Infos zur Bundespräsidentenwahl 2016.

(APA)

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