Die Anklage beinhaltet zwei Vorwürfe. Zum einen geht es um Schadensmeldungen an den Katastrophenfonds des Bundes im Zeitraum 2009 bis 2012. R. soll bei der Geltendmachung von Mitteln des Bundes in Hunderten Fällen Schadensfälle teilweise fingiert und teilweise in ihrer Dimension unrichtig dargestellt haben. Durch diese Vorgehensweise seien rund zwölf Millionen Euro aus den Katastrophenfonds an Gemeinden und das Land Salzburg gezahlt worden, ohne dass dafür die gesetzlichen Voraussetzungen vorgelegen seien. R. selbst habe sich dabei aber nicht bereichert, so Hauser.
Urkundenfälschung: Unterschriften in Dokumente kopiert
Im zweiten Anklagepunkt wird R. Urkundenfälschung vorgeworfen. Sie soll zwischen 2008 und 2012 insgesamt 96 Geschäftsbestätigungen für Finanzinstrumente – es handelte sich um Zins- und Währungsswaps – gefälscht haben. Für die Bestätigungen soll sie die dafür erforderliche zweite Unterschrift eines Mitarbeiters der Finanzabteilung hineinkopiert haben.
Bezüglich der umstrittenen Notverkäufe (“Fire Sale”) von 255 Derivatgeschäften, die panikartig im Herbst 2012 durch einen Beschluss des Finanzbeirates des Landes aufgelöst wurden, habe die WKStA von der Einleitung eines Ermittlungsverfahren nach eingehender Prüfung abgesehen, sagte Hauser. Es fehlten Hinweise für einen Schädigungsvorsatz, lautet die wesentliche Begründung. Eingestellt wurde zudem das Ermittlungsverfahren gegen R. wegen des Vorwurfs der Fälschung von Finanzbeiratsprotokollen, und zwar aus rechtlichen Gründen.
Monika R. habe sich nicht bereichert
Die vom Katastrophenfonds des Bundes zur Auszahlung gelangten Mittel sind laut WKStA zu 100 Prozent Salzburger Gemeinden beziehungsweise dem Land Salzburg zu Gute gekommen. Die Angeklagte selbst habe sich dadurch nicht bereichert. “Hinsichtlich der im Oktober 2012 erfolgten ‘Notverkäufe’ (Fire-Sale) des damals aufgedeckten ‘Schattenportfolios’, also von inoffiziellen Finanzgeschäften, war nach umfassender Anfangsverdachtsprüfung von der Einleitung eines diesbezüglichen Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der Untreue abzusehen”, erläuterte WKStA-Sprecher Hauser. Die Begründung: Bereits der Eintritt eines objektiven Vermögensnachteils für das Land Salzburg durch den Notverkauf bleibe zweifelhaft, es hätten sich “keine fassbaren Hinweise auf das Vorliegen eines (auch nur bedingten) Schädigungsvorsatzes ergeben”. Diesbezüglich sei damit gegen den damaligen Finanzlandesrat David Brenner (SPÖ) sowie gegen den ehemaligen Leiter der Finanzabteilung und einen weiteren Mitarbeiter kein Ermittlungsverfahren einzuleiten.
Amtsmissbrauch kommt nicht in Betracht
Hinsichtlich des Vorwurfs der Fälschung von Finanzbeiratsprotokollen durch Rathgeber beziehungsweise eines dazu geleisteten Tatbeitrags oder der diesbezüglichen Unterlassung der Ausübung der Fach- und Dienstaufsicht durch Vorgesetzte und Mitarbeiter hat die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren eingestellt, weil “derartiges strafrechtlich nicht zu beanstanden war”, hieß es. Ein rechtlicher Hintergrund ist, dass es sich dabei um nicht offizielle Urkunden handelt. Deshalb kommen Delikte wie Amtsmissbrauch sowie falsche Beurkundung und Beglaubigung nicht in Betracht.
Am 6. Dezember 2012 wurde der Finanzskandal publik. Der damalige Finanzreferent LHStv. Brenner informierte die Öffentlichkeit in einer Pressekonferenz von eigenmächtigen riskanten Finanzgeschäften einer Referatsleiterin der Finanzabteilung. Den Schaden bezifferte er mit bis zu 340 Mio. Euro. Das folgende politische Erdbeben führte zum Regierungswechsel in Salzburg, viele der Protagonisten von damals sind heute nicht mehr im Amt.
(APA)