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Fernmeldebehörde hat Antrag auf Immunitätsaufhebung zurückgezogen

Der Antrag auf Immunitätsaufhebung von Strache und Hofer wurde zurückgezogen.
Der Antrag auf Immunitätsaufhebung von Strache und Hofer wurde zurückgezogen. ©APA (Sujet)
Der Antrag auf Aufhebung der Immunität von FPÖ-Präsidentschaftskandidat Norbert Hofer und Parteichef Heinz-Christian Strache wurde von der Fernmeldebehörde zurückgezogen. Der Behörde wurde von einem Anwalt der FPÖ eine Bestellungsurkunde vorgelegt, aus der hervorgehe, das Hofer und Strache nicht für das Massenmail an tausende Auslandsösterreicher verantwortlich seien.
Immunitätsaufhebung gefordert

Das Fernmeldebüro für Wien, Niederösterreich und dem Burgenland hatte Hofer und Strache verdächtigt, weil das Bundespräsidentschaftswahl-Schreiben mit “Ihr Ingenieur Norbert Hofer” unterzeichnet ist und von der Absenderadresse fpoe.at stammte. Der in der Behörde zuständige Strafreferent Nikolaus Koller verwies gegenüber der APA auf das Parteistatut der FPÖ, wonach der Bundesparteiobmann – das ist Strache – das außenvertretungsbefugte Organ sei.

Anwalt der FPÖ weist auf Zuständigkeit hin

Nun haben die Freiheitlichen allerdings auf die Zuständigkeit der FPÖ-Bundesgeschäftsführung hingewiesen. Bundesgeschäftsführer ist Hans Weixelbaum, der anders als Hofer und Strache nicht im Nationalrat sitzt und somit keine parlamentarische Immunität genießt.

Der FPÖ-Abgeordnete Johannes Hübner, der die Freiheitlichen als Anwalt vertritt, bestätigte, gegenüber der Fernmeldebehörde die Verantwortlichkeiten dargelegt zu haben. FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl sei zwar Hofer Wahlkampfmanager, aber: “Es macht einen Unterschied, ob jemand den Wahlkampf macht, also kreative Ideen liefert, oder für die Ausführung formal verantwortlich ist.”

Verfolgungshandlung: Immunitätswiderspruch

“Wenn das jemand auf seine Kappe nimmt”, dann werde dieser von der Behörde auch als “Vis a Vis” im Verfahren betrachtet. “Was hier stattfindet, ist ein Wechsel der Verantwortlichkeit”, erklärte Koller. Bei Firmen, die gegen das Telekommunikationsgesetz verstoßen, sei das ähnlich, beispielsweise wenn der Geschäftsführer auf die Zuständigkeit des Marketingleiters verweist.

Den Antrag auf Aufhebung der Immunität verteidigte Koller. Dies sei nötig gewesen, weil schon eine Anfrage an Hofer und Strache bereits eine Ermittlung, eine sogenannte Verfolgungshandlung, gewesen wäre, die der Immunität widersprochen hätte.

(apa/Red)

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