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Fehler des Richters: Strafe fiel zu hoch aus

Der geständige Angeklagte hat für seine Tochter jahrelang keine Alimente bezahlt.
Der geständige Angeklagte hat für seine Tochter jahrelang keine Alimente bezahlt. ©Symbolbild/Bilderbox
OGH hob Feldkircher Urteil mit zehn Monaten Haft für unbezahlte Alimente auf: Getilgte Vorstrafen hätten nicht zählen dürfen.

Viel zu hoch ausgefallen ist die Strafe für einen Angeklagten am Landesgericht Feldkirch. Der Mann wurde zu zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Die höchstmögliche Strafe für die Verletzung der Unterhaltspflicht hätte allerdings nur sechs Monate Haft betragen dürfen.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat das Feldkircher Alimente-Urteil aufgehoben und am Landesgericht eine nochmalige Verhandlung zur neuen Strafbemessung angeordnet.

Denn nach Ansicht des Höchstgerichts in Wien hat der Feldkircher Strafrichter bei der Anwendung der Gesetze einen schwerwiegenden Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten begangen. Das Landesgericht hätte demnach bei der Festlegung der Strafe die Vorstrafen des Angeklagten nicht berücksichtigen dürfen. Schließlich seien, so der OGH, sämtliche Vorstrafen zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung am 20. November 2012 bereits seit 30. August 2012 getilgt gewesen. Das Landesgericht hätte somit den Angeklagten nicht als Rückfalltäter einstufen dürfen. Für Rückfalltäter sieht das Strafgesetzbuch beim Vergehen der Verletzung der Unterhaltspflicht nach Paragraf 198 Absatz zwei eine mögliche Höchststrafe von zwei Jahren Gefängnis vor.

Bestraft werden hätte der als unbescholten geltende Angeklagte aber nur nach Paragraf 198 Absatz eins dürfen, meint der OGH. Dafür sind im Strafgesetzbuch maximal sechs Monate Haft vorgesehen. Der Angeklagte ist zur OGH-Verhandlung in Wien nicht erschienen. Deshalb hat das Höchstgericht die Strafe nicht gleich selbst festgelegt.

Kein Geld für die Tochter

Der geständige Angeklagte hat für seine Tochter jahrelang keine Alimente bezahlt. Er hätte seiner Unterhaltspflicht durchaus nachkommen können, stellte das Landesgericht fest. Zumal sein Einkommen 3000 Schweizer Franken betragen habe.

Beschwerde eingelegt

Auf den Rechtsfehler des Landesgerichts hinsichtlich der getilgten Vorstrafen hat den OGH die Generalprokuratur aufgemerksam gemacht. Die höchste staatsanwaltschaftliche Behörde, die sich als Rechtswahrerin versteht, hat beim OGH mit Erfolg eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes erhoben.

Vorstrafen werden nach einer bestimmten Zeit getilgt und dann aus dem Strafregister gelöscht. Die jeweilige Frist bis zur Tilgung ist vor allem abhängig von der Schwere des begangenen Delikts. Die letzte Vorstrafe des Angeklagten im Alimente-Strafprozess stammt aus dem Jahr 2001.

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