Nötig wurde der Kurztrip, weil die Rechtsgrundlage der Wahlverschiebung spätestens am 26. September im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden musste. Zur Erinnerung: Um mit der Verschiebung der Bundespräsidenten-Stichwahl keine neuerliche Anfechtung zu riskieren, hatten SPÖ, ÖVP, Grüne und NEOS das Prozedere eigens im Bundespräsidenten-Wahlgesetz abgesichert. Wäre das Gesetz zu spät in Kraft getreten, hätte der 4. Dezember aber nicht gehalten.
Hofburg-Wahl: Unterschrift in Israel sicherte neuen Wahltermin
Nachdem der Bundesrat das Gesetz am 23. September bestätigt hatte, wäre zum Inkrafttreten normalerweise nur noch die Unterschrift des Bundespräsidenten nötig gewesen. Doch diese Aufgabe übernehmen seit Fischers Abgang die drei Nationalratspräsidenten – und die waren zu dieser Zeit allesamt nicht in Wien.
Doris Bures (SPÖ) weilte auf Staatsbesuch in Israel. Weil eine elektronische Übermittlung rechtlich zu riskant erschien und die AUA den Transport eines amtlich versiegelten Kuverts verweigerte, musste eigens eine Mitarbeiterin des Parlaments nach Israel fliegen. Bures unterschrieb am Flughafen und die Beamtin nahm die nächste Maschine zurück nach Wien. Danach brachte ein Chauffeur des Parlaments das Originaldokument zum Dritten Nationalratspräsidenten Norbert Hofer (FPÖ) nach Pinkafeld. Der Zweite Präsident Karlheinz Kopf (ÖVP) flog schließlich am 26. September aus Vorarlberg ein, setzte seine Unterschrift unter das Gesetz und flog am Nachmittag wieder zurück. Danach wurde das Gesetz veröffentlicht, der Wahltermin war gesichert.
(apa/Red)