Familie droht Abschiebung in verschiedene Länder
Es liege zwar ein negatives Urteil des Asylgerichtshofs vor, eine sofortige Abschiebung gebe es vorerst nicht, hieß es. Die Familie habe einen Antrag auf humanitäres Aufenthaltsrecht gestellt und müsse einige Unterlagen vorlegen, solange werde nichts geschehen, hieß es seitens der zuständigen Abteilung des Landes Steiermark.
Der negative Bescheid des Asylgerichtshof mit gleichzeitiger ausgesprochener Ausweisung liegt schon vor, demzufolge sei die Familie weder im Kosovo noch in der Ukraine bedroht. Als Kosovare dürfe der Vater aber nicht in die Ukraine einreisen, die Mutter wiederum habe Probleme im Kosovo: Als Ukrainerin werde ihr pauschal unterstellt, den Serben nahzustehen.
Die Familie hofft nun auf humanitäres Aufenthaltsrecht, der Antrag wurde am Montag gestellt. Die Ausweisung würde das im Bezirk Hartberg lebende Ehepaar, das sich in Deutschland kennengelernt hatte, und ihre vier Kinder trennen: Der Vater – der laut Zeitung eine Arbeit in Aussicht hätte – müsste mit dem achtjährigen Sohn in den Kosovo, die Mutter – die Deutsch studiert hat – mit den beiden Töchtern (13 und elf Jahre) sowie dem zweijährigen Sohn in die Ukraine.
Die Bezirkshauptmannschaft Hartberg habe nun dem Paar einen sogenannten “Verbesserungsauftrag” gegeben. Die Familie hat nun 14 Tage Zeit, diverse Unterlagen vorzulegen.
Seitens der Caritas der Diözese Graz-Seckau – die das Paar und die Kinder in der Oststeiermark betreut hat – hieß es, die Einheit der Familie sei ein hohes und wichtiges Gut. Man müsse aber die Entscheidung der Behörden abwarten.