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Falsche Zeugenaussage? Polizistin vor Gericht freigesprochen

Die Polizistin wurde von den Vorwürfen freigesprochen.
Die Polizistin wurde von den Vorwürfen freigesprochen. ©APA (Symbolfoto)
Eine 27-jährige Beamtin soll bei einem Prozess bewusst eine Falschaussage getätigt haben. "Insgesamt gibt es zu viele Zweifel, um hier zu einem Schuldspruch zu kommen", begründete die Richterin ihr Urteil.
Kieferbruch im Kommissariat

Weil sie im Vorjahr als Zeugin in einem Prozess bewusst die Unwahrheit gesagt haben soll, hat sich am Freitag eine Polizistin wegen falscher Zeugenaussage im Straflandesgericht verantworten müssen. Die 27-jährige Beamtin hatte im Juni 2014 im Grauen Haus unter Wahrheitspflicht abgestritten, bei einer Amtshandlung einen Mann geduzt und bei diesem eine Personenkontrolle vorgenommen zu haben.

Wie sich in der heutigen Verhandlung rasch herausstellte, lag hinsichtlich der Personenkontrolle ein Missverständnis vor. Die Beamtin hatte die diesbezügliche Frage bei ihrem Zeugenauftritt konkret auf sich bezogen und deshalb verneint, während es grundsätzlich darum gegangen war, ob die Polizei überhaupt eine Identitätsfeststellung durchgeführt hatte. In Bezug auf das Duzen insistierte die Angeklagte, den Tatsachen entsprechend ausgesagt zu haben: “Ich hab’ für mich die Wahrheit gesagt. Mir ist es so in Erinnerung, dass ich ihn nicht geduzt habe.” Die Situation sei allerdings “emotional sehr aufgeladen” gewesen, räumte sie ein.

Aufgrund dessen könne es “möglicherweise stimmen, dass es zum Duzen gekommen ist”, sagte Verteidigerin Astrid Wagner. Es sei denkbar, “dass ihr zwei oder drei Mal ein Du rausgerutscht ist”. Für Richterin Andrea Philipp reichte die Beweislage am Ende nicht aus, um die Polizistin zu verurteilen. Sie fällte einen – bereits rechtskräftigen – Freispruch. “Insgesamt gibt es zu viele Zweifel, um hier zu einem Schuldspruch zu kommen”, erläuterte Philipp.

Zeuge verließ Kommissariat mit Kieferbruch

In dem Verfahren, das der Beamtin einen Prozess eingebrockt hatte, war einem 35-Jährigen Widerstand gegen die Staatsgewalt und schwere Körperverletzung vorgeworfen worden. Der Bautechniker habe sich am 29. März 2014 auf einem Kommissariat der Polizei widersetzt, die ihn an sich als Zeugen befragen hätte sollen, hieß es in der gegen den Mann erhobenen Anklage. Ihm war in einem Bordell seine Brieftasche mit 2.500 Euro abhandengekommen. Die Vorgänge im Vernehmungszimmer eskalierten allerdings – möglicherweise deshalb, weil der Mann seine Einvernahme mit seinem iPhone aufzeichnen wollte, weil er sich speziell von der 27-jährigen Polizistin unfair behandelt fühlte. Diese habe ihn durchwegs geduzt und beschimpft (“Hoit die Gosch’n”), behauptete der 35-Jährige.

Männliche Kollegen der Beamtin legten demgegenüber dar, der 35-Jährige habe im Kommissariat gegen diese “aufgerieben”. Man sei dazwischen gegangen und hätte den Mann vorschriftsmäßig gebändigt und ihm Handfesseln angelegt, um ihn an weiteren Gewalttätigkeiten zu hindern.

Fakt ist allerdings, dass am Ende der 35-Jährige mit einem Kieferbruch im Spital landete, weil seinen Angaben zufolge sechs Uniformierte auf ihn losgegangen seien und ihm Faustschläge verpasst haben sollen. In seinem Prozess wurde der 35-Jährige im Juni 2014 freigesprochen, weil die Richterin keinen Beweis für ein gewalttätiges Vorgehen des Mannes fand. Gegen die einschreitenden Beamten wurde von der Staatsanwaltschaft nicht vorgegangen. Zwei Anzeigen in Richtung Körperverletzung wurden zurückgelegt. Karl Bernhauser, der Rechtsvertreter des 35-Jährigen, will das allerdings nicht akzeptieren. Wie er am Freitag gegenüber der APA ankündigte, wird er einen Fortführungsantrag einbringen.

(APA, Red.)

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