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Fall Leonie: Kein Beweis für tödliche Verbrühung der Zweijährigen

Wende im Fall Leonie
Wende im Fall Leonie ©dpa (Sujet)
Im Fall um die zweijährige Leonie, die Ende Oktober 2014 mit schweren Brandwunden am Rücken ins Wiener SMZ Ost eingeliefert worden war, wo sie nach zwei Wochen intensivmedizinischer Behandlung starb, liegt nun das schriftliche gerichtsmedizinische Gutachten vor.
Sachverständige beauftragt
Mängel am Boiler?
Spitalsbericht erwartet
Leonie erlag Verletzungen
Vom Vater verbrüht

Eine Wende im Fall Leonie könnte dadurch bevorstehen. Denn ein unmittelbarer ursächlicher Zusammenhang zwischen den erlittenen Verbrühungen und dem Ableben des Mädchens ist demnach “nicht erweisbar”.

Gerichtsmediziner untersuchte Fall Leonie

Der Gerichtsmediziner Wolfgang Denk hat sich eingehend mit dem Schicksal des Mädchens beschäftigt. Dem 26 Jahre alten Vater war ursprünglich vorgeworfen worden, das Kleinkind im Zug einer erzieherischen Maßnahme mit heißem Wasser abgeduscht – in Medienberichten war von “Strafdusche” die Rede – zu haben.

Gutachten: Woran starb Zweijährige?

Dem Gutachten zufolge waren die Verletzungen, die Leonie dabei davontrug, ihrer allgemeinen Art nach nicht lebensbedrohlich. Zugleich geht Denk davon aus, dass das Mädchen kurz mit heißem Wasser abgeduscht und nicht – wie zunächst im Raum stand – länger ins Wasser getaucht wurde. Es sei “nicht auszuschließen”, dass die Kleine an den Folgen einer medikamenteninduzierte Schädigung der Leber starb, heißt es in der Expertise.

Mädchen bekam zahlreiche Schmerzmittel

Zur Todesursache hält der Gerichtsmediziner fest, es sei “nicht auszuschließen”, dass die Kleine an den Folgen einer medikamenteninduzierten Schädigung der Leber starb. Leonie war nach ihrer Einlieferung ins Spital mit einer ganzen Reihe von gängigen Schmerzmitteln – darunter Paracetamol – und Opiaten behandelt worden, die sich nachhaltig auf die infolge der erlittenen Verbrühungen bereits angegriffenen Organe ausgewirkt haben dürften.

Die Ärzte im SMZ Ost hätten ihr Möglichstes unternommen, um das Leben der Zweijährigen zu retten, so der medizinische Sachverständige. Eine mögliche Medikamentenunverträglichkeit bzw. die Folgen für die vorgeschädigte Leber wären zum Behandlungszeitpunkt für sie nicht absehbar gewesen.

“Strafdusche” durch den Vater

Zugleich geht der Gutachter davon aus, dass das Mädchen kurz mit heißem Wasser abgeduscht und nicht – wie zunächst im Raum stand – länger ins Wasser getaucht wurde. Der Wiener Strafverteidiger Roland Friis, der den Vater der Kleinen vertritt, sieht damit seinen Mandanten entlastet. “Das Ganze ist eine tragische Geschichte”, so Friis am Montag.

Warmwasser-Boiler war defekt

Vor wenigen Wochen hatte ein anderes Gutachten ergeben, dass der Warmwasser-Boiler in der Wohnung in Wien-Floridsdorf, in der Leonie aufwuchs, defekt war. Die Temperatur ließ sich nicht verstellen, der Boiler habe das Wasser immer auf 72 Grad erhitzt, ergab die im Auftrag der Justiz vorgenommene Untersuchung.

In welche Richtung die Staatsanwaltschaft, die gegen Leonies Vater ermittelt, auf Basis dieser Gutachten vorgehen wird, wird sich in den kommenden Wochen entscheiden. Der 26-Jährige befindet sich auf freiem Fuß, hat sich aber an ein Betretungsverbot zu halten. Die beiden Geschwister Leonies leben weiter bei der Mutter.

(apa/red)

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