16. März 2010 11:23; Akt.: 16.03.2010 11:23

Fall Krems – Urteil ist rechtskräftig

Staatsanwaltschaft und Verteidiger akzeptieren acht Monate bedingt wegen fahrlässiger Tötung - Beamtin bekommt kein Verfahren wegen Falschaussage Staatsanwaltschaft und Verteidiger akzeptieren acht Monate bedingt wegen fahrlässiger Tötung - Beamtin bekommt kein Verfahren wegen Falschaussage - © APA
Das am vergangenen Freitag über den 43-jährigen Polizisten verhängte Urteil, der in der Nacht auf den 5. August 2009 in einem Kremser Supermarkt einen 14-jährigen Einbrecher erschossen hatte, ist rechtskräftig.

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Sowohl die Staatsanwaltschaft Korneuburg als auch Verteidiger Hans-Rainer Rienmüller sind mit den acht Monaten bedingter Haft wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen einverstanden.

“Ich habe keine Rechtsmittelerklärung erhalten. Die Frist, um eine solche einzubringen, ist am Montag um 24.00 Uhr abgelaufen”, gab Richter Manfred Hohenecker Dienstagmittag auf APA-Anfrage bekannt.

Der Leiter der Staatsanwaltschaft Korneuburg, Karl Schober, bestätigte das umgehend: “Die Hauptverhandlung hat keine von unserer Einschätzung abweichenden Beweisergebnisse erbracht. Es hat eine anklagekonforme Verurteilung gegeben. Die dafür ausgesprochene Strafe entspricht dem Schuld- und Unrechtsgehalt des Polizisten.”

Damit steht endgültig fest, dass zumindest aus strafrechtlicher Sicht nichts gegen einen Weiterverbleib des Beamten im Exekutivdienst spricht. Einen Amtsverlust ex lege hätte er nur bei einer mehr als sechsmonatigen unbedingten bzw. einer mehr als zwölfmonatigen, zur Gänze oder zumindest teilweise auf Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe zu befürchten gehabt. Voraussetzung wäre außerdem das Vorliegen eines Vorsatzdeliktes gewesen, vom den die Staatsanwaltschaft gar nicht ausgegangen war.

Ob es für den Polizisten dienstrechtliche Konsequenzen geben wird, liegt somit ausschließlich im Ermessen der Disziplinarbehörden. Das Disziplinarverfahren war bis zur rechtskräftigen Erledigung des Strafverfahrens ruhend gestellt worden.

Keine strafrechtlichen Konsequenzen muss die Kollegin des 43-Jährigen befürchten, die im nächtlichen Supermarkt ebenfalls geschossen und den 17-jährigen Begleiter des umgekommenen Jugendlichen schwer verletzt hatte. Wegen des Gebrauchs ihrer Dienstwaffe war sie nicht angeklagt worden, weil ihr die Anklagebehörde eine “notwehrfähige Situation” zubilligte.

Dagegen wurde seitens der Rechtsvertreterin des 17-Jährigen zwar ein Antrag auf Fortführung der Ermittlungen eingebracht, über die das Landesgericht Korneuburg entscheiden muss. In Justizkreisen werden die Erfolgsaussichten, dass die Staatsanwaltschaft wegen der unmittelbaren Vorgänge im Supermarkt doch noch an die Beamtin herantritt, aber als aussichtslos eingestuft.

Auch ihr Zeugenauftritt im Verfahren gegen ihren Kollegen bleibt für die 35-Jährige ohne Folgen. Richter Manfred Hohenecker machte zwar deutlich, dass er ihre wiederholte Schilderung, sie wäre im Verbindungsgang zum Verkaufsraum verblieben und habe nicht gesehen bzw. mitbekommen, wie ihr Kollege auf den 14-Jährigen feuerte, für unglaubwürdig hält. Für die Staatsanwaltschaft gibt es aber “keinen Anhaltspunkt, dass eine falsche Zeugenaussage vorliegt”, wie der Behördenleiter im Gespräch mit der APA betonte.

“Wir haben das geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass in diese Richtung keine Verdachtsmomente bestehen”, sagte Schober. Wenn der Richter durchblicken lasse, dass er davon ausgehe, die Polizistin hätte sich zum Zeitpunkt des tödlichen Schusses ebenfalls im Verkaufsraum befunden, geschehe dies im Rahmen der richterlichen Beweiswürdigung: “Das heißt aber noch lange nicht, dass die Beamtin im strafrechtlichen Sinn gelogen hat und der Tatbestand der Falschaussage erfüllt worden wäre.” (


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