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Fall Bakary J.: Verhandlung wegen Spitalsaufenthalt abgesagt

Bakary J. befindet sich derzeit in Spitalsbehandlung.
Bakary J. befindet sich derzeit in Spitalsbehandlung. ©APA
Da sich der gebürtige Gambier Bakary J., der vor fast zwölf Jahren nach einem gescheiterten Abschiebeversuch von Wiener Polizisten gefoltert wurde, wegen Angstzustände in stationäre Behandlung begab, wurde der Verhandlungstermin kurzfristig abberaumt.
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Der vor fast zwölf Jahren nach einem gescheiterten Abschiebeversuch von Wiener Polizisten gefolterte Bakary J. kämpft noch immer um eine angemessene Entschädigung. Am Freitag hätte eine von seinen Rechtsvertretern Nikolaus Rast und Susanne Kurtev eingebrachte Klage vom Landesgericht für Zivilrechtssachen behandelt werden sollen. Der gebürtige Gambier befindet sich jedoch in stationärer Behandlung.

Angstzustände: Bakary J. in Spitalsbehandlung

Wie Rast am Donnerstagnachmittag der APA mitteilte, wurde der 44-Jährige von einem Wiener Krankenhaus aufgenommen. Er soll sich auf einer psychiatrischen Abteilung befinden. “Er leidet an Angstzuständen. Die bevorstehende neuerliche Konfrontation mit seinen Peinigern hat ihm derart zugesetzt, dass er sich in ein Spital begeben musste”, stellte sein Rechtsbeistand fest.

Der in dem Amtshaftungsverfahren vorgesehene Verhandlungstermin wurde kurzfristig abberaumt. Als Ersatztermin wurde der 17. Mai festgelegt.

Misshandlung im April 2006 von Wega-Beamten

Bakary J. war im April 2006 von Wega-Beamten in eine mittlerweile abgerissene, an der Brigittenauer Lände gelegene Lagerhalle gebracht und dort schwer misshandelt worden. Von der Finanzprokuratur erhielt er für das Erlebte eine finanzielle Wiedergutmachung von 110.000 Euro. Nach Ansicht seiner Rechtsvertreter ein deutlich zu gering bemessener Entschädigungsbetrag. Sie klagten die Republik auf weitere 384.000 Euro, forderten eine monatliche Rente für den traumatisierten Mann und zusätzlich die gerichtliche Feststellung, dass auch für allfällige weitere zukünftige Folgeschäden gehaftet wird.

In einem ersten Rechtsgang wurden diese Begehren abgewiesen. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hob diese ablehnende Entscheidung allerdings auf. Im neuen Verfahren wurde ein psychiatrisches Gutachten eingeholt, demzufolge bei Bakary J. eine vollständige Genesung nicht mehr erreichbar ist. Der Psychiater stellte fest, dass der Betroffene ständig das Gefühl hat, sich in Gefahr zu befinden, und Angst ihn sein Leben lang begleiten wird.

(APA/Red)

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