Auch ihre Geldstrafen wurden herabgesetzt, obwohl sie wegen Quälens und Vernachlässigen eines Gefangenen rechtskräftig verurteilt worden waren, berichtete die Wochenzeitung Falter in ihrer Mittwoch-Ausgabe.
Drei Beamte, die an den Misshandlungen aktiv beteiligt waren, wurden im August 2006 zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt, der vierte Polizist zu sechs Monaten ebenfalls bedingt. Nach einer Berufung des Disziplinaranwalts im Auftrag des Innenministeriums lag der Fall seit Dezember 2006 bei der im Bundeskanzleramt angesiedelten Disziplinar-Oberkommission.
Wie Falter-Recherchen ergaben, hat die Disziplinar-Oberkommission den Fall bereits am 11. September 2007 entschieden. Johannes Schmidt, Verteidiger der Polizisten, bestätigt, dass das Verfahren abgeschlossen ist, kann aber aus Verschwiegenheitspflicht gegenüber meinen Mandanten keine Auskunft über den Ausgang des Verfahrens geben. Nur so viel: Ich habe nicht geweint.
Das Innenministerium wurde laut Falter bisher nur informell über den Ausgang des Verfahrens informiert. Dem Innenministerium wurde noch nichts Schriftliches zugestellt, so Rudolf Gollia, Sprecher des Ressorts. Auch Wiens Polizeikommandant Karl Mahrer sagte, die Verhandlung habe zwar stattgefunden, ich habe den Schriftsatz aber noch nicht erhalten. Eines sei für ihn klar: Ich kommentiere zwar keine Entscheidung der Disziplinar-Oberkommission, aber ich garantiere, dass diese Beamten aufgrund ihres Fehlverhaltens nicht mehr mit Bürgern in Kontakt kommen werden.