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Fall Aliyev in Wien wohl abgeschlossen

Der Fall Aliyev dürfte in Wien nun abgeschlossen sein.
Der Fall Aliyev dürfte in Wien nun abgeschlossen sein. ©APA (Symbolbild)
Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat das erstinstanzliche Urteil gegen Vadim K. bestätigt.

Im Fall Aliyev dürfte am Mittwoch hinsichtlich der Entführung und Ermordung zweier kasachischer Banker hierzulande strafrechtlich das letzte Kapitel gesprochen worden sein. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat das erstinstanzliche Urteil bestätigt, das im Juli 2015 über Aliyevs früheren Sicherheitsberater Vadim K. verhängt wurde. Es bleibt bei zwei Jahren Haft, davon acht Monate unbedingt.

In dem Aufsehen erregenden Verfahren war es um das Schicksal zweier Manager der Nurbank gegangen, die im Jänner 2007 in Kasachstan von der Bildfläche verschwanden. Ihre Leichen wurden erst 2011 entdeckt. Weil er die Entführung angeordnet haben und an der Tötung der Banker beteiligt gewesen sein soll, führte die Staatsanwaltschaft Wien ein Ermittlungsverfahren gegen Rakhat Aliyev, den früheren kasachischen Botschafter in Wien und Ex-Schwiegersohn des kasachischen Staatspräsidenten Nursultan Nasarbajew. Im Dezember 2014 wurde eine Doppelmord-Anklage gegen Aliyev, Vadim K. und den ehemaligen kasachischen Geheimdienstchef Alnur Mussayev eingebracht. Kurz vor Beginn der Hauptverhandlung nahm sich Aliyev in seiner Zelle im Landesgerichtlichen Gefangenenhaus das Leben.

Fall Aliyev: OLG bestätigt Urteil gegen Vadim K.

Im Prozess gegen die verbliebenen Angeklagten hielten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft der gerichtlichen Beweiswürdigung großteils nicht stand. Mussayev wurde zur Gänze rechtskräftig freigesprochen, Vadim K. lediglich wegen Freiheitsentziehung schuldig erkannt. Die Geschworenen gingen davon aus, dass K. an der Gefangennahme, Befragung und Misshandlung eines der beiden Banker beteiligt war. Bei einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren hielt das Erstgericht zwei Jahre teilbedingt für angemessen.

Mit seinen dagegen eingebrachten Rechtsmitteln hatte der Ex-Vertraute Aliyevs keinen Erfolg. Der Oberste Gerichtshof (OGH) wies die Nichtigkeitsbeschwerde im vergangenen September zurück, heute befand ein Drei-Richter-Senat des OLG, dass auch der Berufung gegen die Strafhöhe “keine Berechtigung zukommt”, wie der Vorsitzende Werner Röggla erklärte.

Vadim K. hatte einerseits damit argumentiert, er sei in seiner ursprünglichen Heimat in Abwesenheit für die gegenständliche Sache bereits zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Die österreichische Justiz hätte auf dieses Urteil Bedacht zu nehmen gehabt. Andererseits machte er Befehlsnotstand geltend. Er sei nur ein kleiner Exekutivbeamter gewesen und hätte die Anweisungen Aliyevs befolgt.

Vadim K.: “Bin für immer ein Feind des kasachischen Systems”

“Ich bin dem österreichischen Rechtssystem dankbar, dass ich bis zum heutigen Tag am Leben bin”, hielt Vadim K. in der Berufungsverhandlung fest. Aufgrund seiner Verbindung zu Aliyev habe er “alles verloren, was ich besessen habe. Meine Heimat, meinen Freundeskreis.” Im Exil in Wien lebe er mit seiner Frau und zwei Kindern weiter in Angst: “Das dauert an. Ich bin für immer ein Feind des kasachischen Systems.” Er werde nach wie vor observiert, vor seiner Wohnung habe er verdächtige Fahrzeuge mit Diplomatenkennzeichen wahrgenommen.

Die geltend gemachten Berufungsgründe wurden vom Senat nach kurzer Beratung als unbegründet zurückgewiesen. Einen Befehlsnotstand könne der Berufungswerber nicht für sich in Anspruch nehmen, “weil er stets geleugnet hat, die Tat begangen zu haben”, führte der Vorsitzende aus. Eine Bedachtnahme auf das angebliche kasachische Urteil war schon aus formaljuristischen Gründen ausgeschlossen.

Die vom Erstgericht verhängte Strafe, die von der Staatsanwaltschaft nicht bekämpft wurde, womit eine allfällige Strafanhebung nicht mehr in Betracht kam, bezeichnete Röggla als “geradezu verharmlosend”. Der Banker, in dessen Entführung Vadim K. den rechtskräftigen Feststellungen zufolge eingebunden war, sei “Tag für Tag massiv gefoltert worden”, was “eine ganz gravierende und verachtenswerte Tat” darstelle. “Möglicherweise hätte sogar eine strengere Strafe verhängt werden können”, ließ Röggla Kritik an der vom Erstgericht vorgenommenen Strafzumessung durchblicken.

(APA, Red.)

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