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Fahrplan bis zur Angelobung des neuen Bundespräsidenten

Der Fahrplan bis zur Angelobung des Bundespräsidenten.
Der Fahrplan bis zur Angelobung des Bundespräsidenten. ©APA
So sieht der Fahrplan bis zur Angelobung des neuen Staatsoberhauptes in Österreich aus.

Der Wahlausgang steht vermitlich erst am Montag nach der Auszählung der Briefwahl fest. Ab 1. Juni kann die Wahl beim VfGH angefochten werden. In die Hofburg einziehen wird das neue Staatsoberhaupt erst nach der Angelobung am 8. Juli.

Briefwahl wird am Montag ausgezählt

Ob Heinz Fischer die Amtsgeschäfte dann an Norbert Hofer (FPÖ) oder an Alexander Van der Bellen (Grüne) übergibt, wird wahrscheinlich am Sonntagabend gegen 19.30 Uhr feststehen – aber nicht unbedingt: Denn 885.437 Österreicher haben Wahlkarten angefordert. Die Stimmen der Briefwähler werden aber erst am Montag, ausgezählt – und sie haben die Ergebnisse im ersten Wahlgang nicht unwesentlich verändert: Hofer verlor gegenüber dem vorläufigen Ergebnis 1,3 Prozentpunkte auf letztlich 35,1, Van der Bellen legte um 0,9 auf 21,3 Prozent zu.

Das endgültige Ergebnis inklusive Briefwahl sollte Montag am früheren Abend vorliegen – beim ersten Wahlgang kam es knapp vor 18.00 Uhr. Für den freilich höchst unwahrscheinlichen Fall, dass beide Kandidaten genau gleich viele Stimmen bekommen, ist im Bundespräsidentenwahlgesetz Vorsorge getroffen: Die Stichwahl muss so lange wiederholt werden, bis einer der beiden zumindest eine Stimme mehr hat.

Amtliches Endergebnis der Stichwahl am 1. Juni

Amtlich wird das Endergebnis mit der Verlautbarung per Anschlag auf der Amtstafel des Innenministeriums bzw. im Internet am 1. Juni. Ab diesem Termin könnte alles noch einmal infrage gestellt werden: Denn mit der Verlautbarung beginnt die achttägige Frist für die Anfechtung der Wahl beim Verfassungsgerichtshof. Der – an der 6.000er-Hürde für die Kandidatur gescheiterte – Obmann der EU-Austrittspartei, Robert Marschall, hat eine solche angekündigt. Bezweifeln Hofer oder Van der Bellen die Auszählung in der Stichwahl, müssen ihre Zustellungsbevollmächtigten schon binnen 48 Stunden nach Verlautbarung schriftlich Einspruch erheben.

Abgeschlossen sind die langen Wahlhandlungen – die mit dem ersten Wahlgang am 24. April starteten – erst, wenn das Ergebnis vom Bundeskanzler kundgemacht wird. Dies geschieht entweder gleich am 9. Juni, wenn keine Anfechtung eingebracht wurde – oder nach einer Entscheidung des VfGH bzw. einer allfälligen Nachwahl, wenn die Höchstrichter eine solche anordnen.

Angelobung des Bundespräsidenten am 8. Juli

Aber auch mit der Kundmachung des Bundeskanzlers ist der neue Bundespräsident noch nicht im Amt: Er muss erst von der Bundesversammlung angelobt werden. Der Termin dafür ist seit 1974 derselbe, nämlich der 8. Juli.

2004, bei der ersten Angelobung Heinz Fischers, war dies ein Tag der Trauer – sogar der Staatstrauer: Denn Bundespräsident Thomas Klestil war 36 Stunden vor Ende der Amtszeit gestorben. Viele Feierlichkeiten wurden abgesagt, die Zeremonie auf ein Minimum reduziert. Klestil selbst hatte noch einen “Tag der offenen Tür” zum Abschied von den Bürgern abgesagt. Aus der Festsitzung von Nationalrat und Bundesrat zur Verabschiedung des scheidenden Präsidenten wurde eine Trauerfeier, der neue Amtsinhaber Fischer verzichtete auf ein Fest für die Bevölkerung am Heldenplatz am Tag der Angelobung.

Alle Infos zur Bundespräsidentenwahl 2016.

(APA/Red)

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