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Fahrgäste klagen Wiener Linien

In Wien standen die “Öffis“ am 3. Juni 2003 still - Jetzt wollen einige Kunden für diesen einen Tag ihr Geld zurück und Klagen die Wiener Linien auf Schadenersatz - Klagsflut könnte Vermögen kosten.

Am 3. Juni 2003 wurde gegen die Pensionsreform gestreikt. In Wien standen unter anderem die “Öffis“ still: U-Bahn-, Bim- oder Bus-Benützer hatten sich entweder ins Auto zu setzen, aufs Fahrrad zu schwingen oder zu Fuß fort zu bewegen. Während etwa die ÖBB ihren Kunden eine Entschädigung anboten, blieb ein ähnliches Offert der Wiener Linien aus. Das ärgerte einige Fahrgäste, die darauf hin mit Unterstützung des Wiener Seniorenbundes eine Musterklage auf Schadenersatz einbrachten. Heute, Donnerstag, wurde im Bezirksgericht für Handelssachen verhandelt. Das Urteil ergeht schriftlich.

Wiener Linien droht Klageflut
Die Summen, welche die knapp zwei Dutzend Kläger in zwei separat geführten Prozessen einfordern, können wohl nur symbolisch betrachtet werden: Je nachdem, ob es sich um Erwerbstätige oder Pensionisten handelt und diese die so genannte Abonnementzahlung nützen oder nicht, bewegen sich die geltend gemachten Beträge zwischen 56 Cent und 1,14 Euro. Sollte dem Begehren aber stattgegeben werden, könnte das die Wiener Linien trotzdem teuer zu stehen kommen: Nach dem „Schneeball-Prinzip“ wäre in weiterer Folge wohl mit einer Klagsflut zu rechnen.

Stellvertretend für alle Kläger fasste ein 67-jähriger Journalist in einer kurzen Einvernahme die Vorwürfe gegen die Wiener Linien zusammen: „Man hat nichts unternommen, um die Mitarbeiter von der Untauglichkeit dieses Streiks zu überzeugen.“ Mit ein bisschen guten Willen und entsprechenden Maßnahmen hätte man ansonsten wenigstens einen Notbetrieb einrichten können.

“Heiteres Weingelage” in der Remise
Stattdessen hätten die Beschäftigten in der Remise in der Hernalser Hauptstraße „ein sehr heiteres Weingelage durchgeführt“, wie der verärgerte “Öffi“-Benützer behauptete. Das habe er mit eigenen Augen wahrgenommen: „Nichts wurde blockiert! Die Transparente dienten nur als Kulisse im Hintergrund.“ Ähnliches sei am Joachimsthalerplatz in Wien-Ottakring zu beobachten gewesen: Die Beschäftigten hätten sich „tratschend vor den Toren gut unterhalten“.

Der Richter hielt danach keine weiteren Befragungen und Zeugenladungen für nötig und erklärte die Verhandlung für geschlossen. In wenigen Wochen will er den Streitparteien seine Entscheidung samt der schriftlichen Begründung zustellen. Die Wiener Linien blicken dem sehr gelassen entgegen: Man verweist auf die so genannten Beförderungsbedingungen, die es nach Dafürhalten von Anwalt Herbert Tanzler, dem Rechtsvertreter der Wiener Linien, sehr unwahrscheinlich erscheinen lassen, dass man finanziell in die Pflicht genommen wird.

Beförderungsbestimmungen sprechen für Wiener Linien
„In den Bestimmungen heißt es unter anderem, dass die Beförderungspflicht entfällt, wenn der Ausfall von Fahrten nicht abgewendet werden kann bzw. dem nicht abzuhelfen ist. Diesfalls ist kein Entgelt rückforderbar“, erklärte Tanzler. Darüber hinaus sei für eine Schadenersatzpflicht schuldhaftes Verhalten oder zumindest grobe Fahrlässigkeit notwendig, welche die Wiener Linien angesichts der gewerkschaftlich getragenen Streikmaßnahmen nicht treffe, meinte der Anwalt. Redaktion: Claus Kramsl

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