Aix-en-Provence. Das Berufungsgericht von Aix-en-Provence gab Fressange am Montag 30 Tage Zeit, das Gebäude zu zerstören – andernfalls muss das frühere Chanel-Model pro Tag Verzug 300 Euro Strafe zahlen. Geklagt hatte eine Umweltschutzgruppe, denn Fressanges Anwesen liegt mitten in einem Naturschutzgebiet.
Nachträgliche Baugenehmigung nicht erhalten
Bereits am 23. Juli hatte ein Gericht der Stadt Tarascon, in deren Nähe Fressanges Anwesen “Le Pas du Bouquet et Raousset” liegt, den Abriss des Gebäudes angeordnet. Die Anwälte des Models hofften noch, Aufschub zu bekommen und eine nachträgliche Baugenehmigung zu erhalten. Damit scheiterten sie aber. Nun muss das Gebäude abgerissen werden, das unterhalb des Haupthauses neben einem Swimmingpool errichtet wurde.
Ines de la Fressange war in den 80er Jahren eines der bekanntesten Topmodels und das Gesicht von Chanel. Heute entwirft sie selbst Mode.
(APA)