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Ex-Obmann des Kaffeesiederballs zweigte Viertelmillion ab: Verurteilt

Im letzten Jahr fehlte plötzlich Geld aus der Kasse des Kaffeesiederballs.
Im letzten Jahr fehlte plötzlich Geld aus der Kasse des Kaffeesiederballs. ©Vienna.at
Der langjährige Chef des renommierten Wiener Kaffeesiederballs ist am Dienstag im Straflandesgericht rechtskräftig wegen Untreue verurteilt worden. Dem Angeklagten kam bei der Strafbemessung eine Gesetzesänderung zugute. 
Ex-Obmann soll Geld entnommen haben

Als Obmann des Klubs der Wiener Kaffeehausbesitzer, der den Ball ausrichtet, hatte er 251.000 Euro aus der Vereinskasse entnommen. Dafür setzte es nun neun Monate bedingt und eine unbedingte Geldstrafe von 3.600 Euro (180 Tagessätze a 20 Euro) oder – im Fall der Uneinbringlichkeit – 90 Tage Ersatzfreiheitsstrafe.

Dem Angeklagten kam bei der Strafbemessung eine Gesetzesänderung zugute. Seit Jahresbeginn sieht das Strafgesetzbuch für Vermögensdelikte nur mehr bis zu drei Jahre Haft vor, falls der inkriminierte Schaden 300.000 Euro nicht übersteigt. Wären die Manipulationen des Mannes früher aufgeflogen und er noch 2015 verurteilt worden, wäre ein Strafrahmen von bis zu zehn Jahren zum Tragen kommen.

Kaffeesiederball-Obmann veruntreute Viertelmillion

Dass eine Viertelmillion verschwunden war, kam zutage, als Vereinsmitglieder Unregelmäßigkeiten in der Finanzgebarung bemerkten, sich an die Wirtschaftskammer wandten und eine externe Buchprüfung veranlasst wurde. Der Ball-Chef, der seit 35 Jahren ein alt eingesessenes Kaffeehaus in Währung betreibt, musste seinen Sessel räumen, als die Wirtschaftsprüfer-Kanzlei eine erhebliche finanzielle Lücke entdeckte.

Vor einem Schöffensenat (Vorsitz: Wolfgang Etl) legte der Ex-Obmann nun ein umfassendes Geständnis ab. Er räumte ein, sich am fremden Vermögen vergriffen zu haben, weil sein eigener Betrieb nicht gut ging. Er habe “aus Not” gehandelt, um sein Kaffeehaus zu retten und langjährige Mitarbeiter nicht entlassen zu müssen.

Reumütiges Geständnis

Bei der Strafbemessung wurden neben dem reumütigen Geständnis und der bisherigen Unbescholtenheit die teilweise Schadensgutmachung mildernd berücksichtigt. Der Gastronom hat einen Gutteil in Form von monatlichen Raten zurückbezahlt und sich per Notariatsakt verpflichtet, den offenen Rest zu begleichen.

Um ihm das zu ermöglichen, ging er vorerst nicht seiner Konzession verlustig und muss sich damit für sein Kaffeehaus keinen neuen Geschäftsführer suchen. Die Streichung aus dem Gewerberegister wurde ihm vom Gericht unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen.

>> Mehr zum Thema: Geld aus der Ballkassa verschwunden.

(APA)

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