Einer davon tischte nun eine neue Version der Geschehnisse vom 28. Juli 2014 auf. Der vorsitzende Richter des Geschworenengerichts, Stefan Apostol, hatte die Verhandlung im März u.a. zur Erstellung eines DNA-Gutachtens sowie der Ausforschung des zweiten Begleiters des Opfers vertagt. Auch am heutigen Tag dürfte wohl kein Urteil gefällt werden, so der Jurist.
Angeblich nächtliche Attacke in Meidling
Die 30-Jährige hatte angegeben, dass sie Kleider und Post aus der Wohnung holen wollte. Der Termin mitten in der Nacht, nämlich gegen 1.00 Uhr, sei ausgemacht gewesen. Die beiden Männer, ihren damaligen Freund sowie einen Mitbewohner, hätte sie als Beschützer mitgenommen. Der Angeklagte wiederum zeigte sich überrascht, öffnete die Tür und wurde seinen Angaben zufolge mit einem Pfefferspray attackiert, mit einem Küchenmesser und einer Plastikpistole bedroht. Daraufhin wäre er davongelaufen und habe dabei mit einem Schweizermesser herumgefuchtelt, seine Ex aber nicht vorsätzlich verletzt.
Aussage des Begleiters beim Prozess
Der nun ausgeforschte Begleiter, ein Gambier (28), sagte nun aus, er habe das damalige Paar nur begleitet, da er den Angeklagten davon abhalten wollte, weiterhin in aller Frühe an seiner Wohnungstür zu läuten. Von anderen Motiven hätte er ebenso wenig gewusst, wie von mitgenommenen Waffen. Er habe auch, entgegen anderer Zeugenaussagen, die Plastikpistole nicht in der Hand gehabt.
Pfefferspray gegen Messer
Als sie an der Tür waren, wäre der 27-Jährige sofort mit einem Taschenmesser auf sie losgestürmt, der andere Begleiter habe mit dem Pfefferspray gesprüht und ihn damit im Auge getroffen. Bei einer Verfolgungsjagd hätte der Angeklagte schließlich seine Ex-Freundin eingeholt, diese wäre gestürzt und habe danach geblutet. Nach langem Nachfragen und der Vorlage von Tatortfotos gab er schließlich an, dass deren damaliger Freund ein langes Küchenmesser und die Plastikpistole dort abgelegt hatte.
Ex-Freundin niedergestochen
Der 28-Jährige rief schließlich die Polizei. Bei der 30-Jährigen stellten die Ärzte später im Spital eine 15 Zentimeter lange, bis in die Nackenmuskulatur reichende Schnittwunde fest, die ihrem Grade nach jedenfalls als schwer einzustufen war. Ohne rasche ärztliche Versorgung hätte aufgrund des Blutverlusts Lebensgefahr bestanden. Die Tatwaffe will der Beschuldigte auf der Flucht weggeworfen haben, diese wurde auch nicht gefunden.
(apa/red)