Die Letztentscheidung über den OP-Termin des U-Häftlings, der im BAWAG-Prozess als Angeklagter vor Gericht steht, liege beim Justizministerium.
Der Anstaltsarzt bezeichnete die anstehende Operation als Routineeingriff. Dieser muss nicht unbedingt heute oder morgen, sollte allerdings in absehbarer Zeit durchgeführt werden, sagte Schopper. Auf die Frage, ob man damit bis zum Dezember zuwarten könnte – dann macht der BAWAG-Prozess eine mehrwöchige Pause, in der sich Elsner, dem der Staatsanwalt unter anderem Untreue mit einer Schadenssumme von 1,44 Mrd. Euro vorwirft, erholen könnte – , verwies der Mediziner auf die Vollzugsdirektion. Diese sei für die Terminfestlegung zuständig.
Schopper geht davon aus, dass Elsner bei erfolgreichem Operationsverlauf auf jeden Fall wieder rasch prozesstauglich wäre: Wenn der Eingriff normal und ohne Komplikationen verläuft, wäre aus heutiger Sicht kein Ausschließungsgrund vom Prozessgeschehen zu erwarten. Aus medizinischer Sicht wäre demnach mit keiner längeren Verhandlungsunfähigkeit des Hauptangeklagten im BAWAG-Verfahren zu rechnen.
Elsners Verteidiger Wolfgang Schubert hatte am Montagnachmittag sein Einverständnis signalisiert, die für November vorgesehenen Verhandlungstermine in Abwesenheit Elsners plangemäß durchzuziehen, sollte die Justiz seinen Mandanten operieren lassen. Schubert tritt vehement für einen umgehenden Operationstermin ein, da er ansonsten gesundheitliche Schäden für seinen Mandanten befürchtet.