Neben der laufenden Rechtstaatlichkeitsprüfung von Ungarn werde dann der Innenausschuss des EU-Parlaments damit beauftragt, auch die Vorwürfe der systematischen Eingriffe gegen die Unabhängigkeit der Justiz in Polen zu prüfen, sagte der sozialdemokratische Fraktionsvize Josef Weidenholzer. Er ist in beiden Fällen – Polen und Ungarn – Schattenberichterstatter seiner Fraktion.
Zweidrittelmehrheit der EU-Abgeordneten erforderlich
Der Bericht der Abgeordneten werde voraussichtlich in die Zeit der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft fallen, erklärten Weidenholzer und die grüne Europaabgeordnete Monika Vana. Um ein Artikel-7-Verfahren wegen schwerwiegenden Grundrechtsverstößen gegen Polen oder Ungarn einzuleiten, bedarf es einer Zweidrittelmehrheit der 751 EU-Abgeordneten. Diese sei “sicher erreichbar”, auch die Europäische Volkspartei (EVP) trage die Polen-Resolution mit, sagte Weidenholzer.
Polnische Regierung hätte “Feindbild EU”
“Leider mangelt es der polnischen Regierung am Willen, in einen konstruktiven Dialog mit der EU-Kommission einzutreten”, beklagte der ÖVP-Delegationsleiter Othmar Karas. Die polnische Regierung nähre stattdessen das “Feindbild EU”. Seit 2016 habe es keine Verbesserungen im Bezug auf Polen gegeben.
FPÖ will keine Einmischung der EU
Der FPÖ-Europaabgeordnete Georg Mayer sagte, die Freiheitlichen würden die Entschließung gegen Polen sicher nicht mittragen. Die Besetzung von Richtern sei im Prinzip eine innerstaatliche Angelegenheit. “Wir als Freiheitliche wollen nicht, dass die EU sich hier einmischt”, so Mayer. Dem widersprach Weidenholzer. Es sei klar in den Kopenhagener (Beitritts-)Kriterien der EU festgelegt, dass Gerichte unabhängig sein müssten. In Polen gebe es eindeutig einen Bruch europäischen Rechts. Dies sehe auch die EU-Kommission, die UNO und die Venedig-Kommission des Europarates so.
(APA)