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EU prüft mögliche Budget-Manipulation wegen Salzburger Finanzskandal

Formelle Untersuchung eingeleitet - Strafen möglich
Formelle Untersuchung eingeleitet - Strafen möglich ©APA/Barbara Gindl/Archiv
Die EU-Kommission hat wegen des Salzburger Finanzskandals eine formelle Untersuchung wegen "möglicher Manipulation oder ernsthafter Nachlässigkeit" der Salzburger Budgetstatistiken eingeleitet. Wie die EU-Behörde am Dienstag in Brüssel mitteilte, kann die Kommission dem EU-Ministerrat eine Strafe für Österreich vorschlagen, wenn eine Manipulation bestätigt wird. Diese Strafe müsste dann Salzburg bezahlen.
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Die EU-Kommission hat wegen des Salzburger Finanzskandals eine formelle Untersuchung wegen “möglicher Manipulation oder ernsthafter Nachlässigkeit” der Salzburger Budgetstatistiken eingeleitet. Wie die EU-Behörde am Dienstag in Brüssel mitteilte, kann die Kommission dem EU-Ministerrat eine Strafe für Österreich vorschlagen, wenn eine Manipulation bestätigt wird.

Falsches Defizit durch Salzburger Finanztransaktionen

Nach Angaben der Europäischen Kommission hat die Statistik Austria im April 2014 die nationalen österreichischen Schulden- und Defizitzahlen korrigiert, indem es die bisher unverzeichneten Finanztransaktionen des Landes Salzburg in der Statistik berücksichtigt hat. “Im Rahmen der Untersuchung wird nun überprüft, ob die falsche Darstellung von Österreichs nationalen Schulden- und Defizitdaten über mehrere Jahre das Ergebnis von Vorsatz oder von ernsthafter Nachlässigkeit war”, erklärte die Brüsseler Behörde. Die Einleitung einer Untersuchung sage noch nichts über das Ergebnis, auch stelle die EU-Kommission nicht generell die Genauigkeit der nationalen Statistik in Österreich infrage.

In der EU-Kommission hieß es, es gehe um die Jahre 2010 bis 2012. Im April habe Österreich die an Eurostat gemeldeten Defizitzahlen richtiggestellt, für 2012 sei eine Korrektur von 0,4 Prozentpunkten nach oben vorgenommen worden. Eurostat hatte 2014 erklärt, der Anstieg Österreichs beim Schuldenstand für 2010, 2011 und 2012 sei hauptsächlich auf die Einberechnung von bisher nicht verzeichneten Schulden auf öffentlichen Konten des Landes Salzburg zurückzuführen. Österreich hat laut Angaben von Eurostat vom April 2014 Defizite von 4,5 Prozent (2010), 2,5 Prozent (2011), 2,6 Prozent (2012) und 1,5 Prozent (2013) und Schuldenstände von 72,5 Prozent (2010), 73,1 Prozent (2011), 74,4 Prozent (2012) und 74,5 Prozent (2013) verzeichnet.

Österreich droht hohe Strafe

Nach den geltenden EU-Regeln zur Budgetüberwachung im Rahmen des sogenannten Six-Packs können EU-Staaten bei Budget-Manipulation zu Strafen verurteilt werden. Artikel 8 der entsprechenden EU-Verordnungen über die wirksame Durchsetzung der haushaltspolitischen Überwachung im Euro-Währungsgebiet sieht Sanktionen bei der Manipulation von Statistiken vor. Die Strafe kann bis einer Höhe von 0,2 Prozent der Wirtschaftsleistung des betreffenden EU-Staates gehen. Bisher wurde der Strafrahmen aber nicht ausgeschöpft.

Bei Manipulation: Land Salzburg müsste Strafe zahlen

Die Statistik Austria hat das Verfahren am Dienstag bestätigt. Eine allfällige Strafzahlung müsste nach Angaben des Finanzministeriums letztlich das Land Salzburg tragen. Im Fall der bisher einzigen wegen Budgetmanipulation verhängten Geldbuße (2015 gegen Spanien im Fall Valencia) wurde der mögliche Strafrahmen jedenfalls nicht einmal annähernd ausgeschöpft.

Grundlage des Verfahrens ist eine im Gefolge der Finanzkrise im November 2011 beschlossene EU-Verordnung, die Geldbußen vorsieht, wenn ein Land Defizit oder Schuldenstand “absichtlich oder aufgrund schwerwiegender Nachlässigkeit” falsch darstellt.

Im Februar war die ehemalige Budgetreferatsleiterin des Landes Salzburg, Monika Rathgeber (44), in zwei angeklagten Teilaspekten des Salzburger Finanzskandals bei einem Prozess in Salzburg wegen schweren Betruges und Urkundenfälschung zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren nicht rechtskräftig verurteilt worden. Zwei Jahre davon wurden bedingt ausgesprochen.

Strafrahmen bisher nicht ausgeschöpft

Wie der Generaldirektor der Statistik Austria, Konrad Pesendorfer, der APA sagte, hängt die Strafhöhe vom Ausmaß der Manipulation ab und kann maximal 0,2 Prozent der Wirtschaftsleistung (also bis zu 700 Mio. Euro) betragen. Eine derart hohe Geldbuße hält Pesendorfer allerdings für ausgeschlossen: “Ich gehe davon aus, dass, wenn es überhaupt zu einer Strafe kommt, sie sich in Grenzen halten wird.”

Das Finanzministerium wollte sich am Dienstag nicht zu einer möglichen Strafe äußern. Auf APA-Anfrage betonte eine Sprecherin von Minister Hans Jörg Schelling (ÖVP) allerdings, dass eine Geldbuße im Fall des Falles letztlich von Salzburg zu bezahlen wäre. Festgelegt ist das in Artikel 24 des innerösterreichischen Stabilitätspaktes (http://go.apa.at/CjF3heHO), der die “Tragung finanzieller Sanktionen” im EU-Defizitverfahren durch den jeweiligen Verursacher regelt.

Im Fall der manipulierten Budgetzahlen Valencias haben die EU-Finanzminister den möglichen Strafrahmen jedenfalls nicht einmal annähernd ausgeschöpft. Als Basis gilt nämlich ein “Referenzbetrag” von fünf Prozent der Auswirkungen der verfälschten Summe. Dieser Referenzbetrag (im Fall Valencias 95 Mio. Euro bei einer Manipulation von 1,9 Mrd. Euro) kann je nach Schwere des Delikts nach oben oder unten angepasst werden – im Fall Valencias wegen der raschen Korrektur und der geringen Auswirkungen deutlich nach unten (auf 18,93 Mio. Euro).

(APA)

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