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EU läutet Ende von Roaming-Gebühren und Netzneutralität ein

Das Auslandsroaming soll fallen, für die Netzneutralität sieht es aber ebenfalls nicht gut aus.
Das Auslandsroaming soll fallen, für die Netzneutralität sieht es aber ebenfalls nicht gut aus. ©Bilder: dpa
Der Industrieausschuss des EU-Parlaments hat die Abschaffung der Roaming-Gebühren bis Dezember 2015 beschlossen. Ab dann sollen überall in der EU Inlandstarife gelten. Gleichzeitig stimmten die Abgeordnete gegen eine Festschreibung der Netzneutralität.

Die bisherigen Roaming-Zuschläge der Mobilfunkbetreiber seien nicht durch reale Kosten gerechtfertigt und ein künstliches Hindernis für die Personenfreizügigkeit und den EU-Binnenmarkt. Die für die digitale Agenda zuständige EU-Kommissarin Neelie Kroes wollte ursprünglich nur eine Abschaffung der Auslandszuschläge für eingehende Telefonate, nicht aber deren komplette Abschaffung.

Abstimmung im EU-Parlament und Ministerrat

Der SPD-Europamandatar Norbert Glante betonte, Mobilfunk-Nutzer können damit ab 15. Dezember 2015 EU-weit telefonieren und surfen, ohne dass zusätzliche Gebühren anfallen für die Nutzung eines ausländischen Netzes.

Abstimmungshürden

Zuvor müssen aber noch die Abgeordneten im EU-Parlament zustimmen, wobei diese meist den Beschlüssen ihrer Ausschüsse folgen. Die Abstimmung im Plenum ist für die April-Sitzung in Straßburg vorgesehen. Danach geht das Gesetz in die Hände des Ministerrats, wo nationale Interessen eine Rolle spielen können.

Auch Daten-Roaming soll abgeschafft werden

Die neue Verordnung habe eine vollständige Abschaffung der Roaming-Gebühren zum Ziel. Auch Daten-Roaming würde dann der Vergangenheit angehören. “Ab 15. Dezember 2015 fallen keine zusätzlichen Kosten für die Datenübertragung mehr an, nur weil man eine Landesgrenze überschritten hat”, sagte Glante.

Kommt das Zwei-Klassen-Internet?

Das “Telekombinnenmarkt-Paket” behandelt auch den Schutz der Netzneutralität. “Wir wollen ein offenes Internet, in dem jede Art von Datenverkehr gleich und nicht diskriminierend behandelt wird, unabhängig von Absender, Sender, Art, Inhalt, Gerät, Dienstleistung oder App. Wer Internetzugang anbietet, muss vollen Internetzugang geben und darf nicht etwa die Nutzung von bestimmten Apps erschweren”, so der ÖVP-Abgeordnete Paul Rübig.

Netzneutralität soll nicht Gesetz werden

Der Industrieausschuss des Parlaments stimmte jedoch gegen diese universelle Festschreibung der Netzneutralität und für leicht zu gewährende Ausnahmeregelungen, kritisierte der EU-Abgeordnete Martin Ehrenhauser. Der Vorschlag, die Telekommunikationsanbieter zur Netzneutralität zu verpflichten, habe ebenso wenig eine Mehrheit gefunden, wie der Antrag, die Definition von sogenannten “specialized services” so eng wie möglich zu halten. “Wir entheben das Internet seiner Natur und ersetzen es durch ein Mehr-Klassen-Netz, dass sich am Geldbörserl der User orientiert.

Wer zahlt, bekommt schnellen Zugriff

Konkret stimmte der EU-Ausschuss dafür, Internetprovidern die Möglichkeit zu geben, “für bestimmte höherqualitative Angebote Gebühren zu verlangen, solange dies nicht die Geschwindigkeit von anderen Nutzern beeinträchtigt”. In der Praxis bedeutet das, dass Internet- und Mobilfunkprovider von Angeboten wie Youtube, Netflix oder Messengern Geld verlangen können. Andernfalls könnte die Zugriffsgeschwindigkeit auf diese Dienste stark gedrosselt werden. Ob die Gebühren vom Kunden oder Service gezahlt werden, wird sich zeigen.

Mobilfunk- und Internet-Provider sprechen schon seit Jahren davon, Premium-Verträge einführen zu wollen. Wer mehr zahlt, dessen Daten sollen auch vorrangig behandelt werden. Bislang gilt im Internet noch der Grundsatz “alle Datenpakete sind gleich”: Wie schnell ein Youtube-Video geladen wird, hängt allein von Leitung und Server ab, aber nicht vom Vertrag. Noch nicht. Spinnt man diesen Gedanken weiter, werden auch neue Handy-Tarife möglich: Internettelefonie (VoIP) wie zum Beispiel Skype ist dann nur noch im Premium-Tarif möglich.

Solche Versuche gab es bereits, so war beispielsweise Skype am Anfang auf dem iPhone nicht verfügbar – einige Betreiber befürchteten eine Überlastung des Netzes. Auch Filesharing-Protokolle werden von manchen Betreibern gedrosselt oder beispielsweise in Frankreich gleich ganz geblockt. Allerdings sorgte bislang der Druck der Kunden meist über kurz oder lang für eine Aufhebung der Beschränkungen.

“Zeichen für massives Lobbying”

Im Endeffekt stellt dies die Einführung des Zwei-Klassen-Internets dar, vor dem Konsumentenschützer seit geraumer Zeit ausdrücklich warnen. Die Abstimmung sei “ein Zeichen für massives Lobbying von großen Telekomprovidern.” (red/APA)

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