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EU-Einigung zum Datenschutz: Max Schrems ist skeptisch

Max Schrems über die EU-Reform zum Datenschutz.
Max Schrems über die EU-Reform zum Datenschutz. ©APA
Datenschützer Max Schrems kann der EU-Einigung über eine Verbesserung des Datenschutzes ab 2018 nicht viel abgewinnen. Die Industrie habe das Abkommen abgeschwächt, kritisiert er.

Der österreichische Datenschützer Max Schrems, der mit seinem juristischen Vorgehen gegen Facebook bekannt wurde, ist skeptisch gegenüber der am Dienstagabend getroffenen EU-Einigung zum Datenschutz. Der nun getroffene Kompromiss sei durch Lobbying der Wirtschaft verwässert worden und lasse sehr viel Spielraum für Internetkonzerne, sagte Schrems am Mittwoch im Gespräch mit der APA.

Vertreter von EU-Kommission, Parlament und Mitgliedsstaaten beschlossen am Dienstagabend eine Verordnung, die ab 2018 die bisherigen Datenschutzregeln überarbeiten soll. Festgeschrieben wird etwa das mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingeführte “Recht auf Vergessen” von Internetnutzern, sowie die Möglichkeit der Mitnahme von Kundendaten (“Portabilität”) zwischen Anbietern, etwa Handyfirmen.

Problem für die Wirtschaft

Aus Sicht von Schrems wurden jedoch viele Passagen auf Druck von Firmen wie Microsoft, Google und Industrieverbänden durch ungenaue Formulierungen und Ausnahmen abgeschwächt. “Das Problem ist, es sind 10.000 Detailregelungen da drinnen”, erklärte der Jurist. Bei vielen Dingen werde es Entscheidungen des EuGH brauchen, um zu einer verbindlichen Auslegung zu kommen. Das könne für die Wirtschaft zum Problem werden, die klare Regelungen brauche.

Berichte über starke Einschränkungen für Internetfirmen – etwa eine EU-weite Altersgrenze von 16 Jahren für die Nutzung sozialer Netzwerke – hält Schrems für eine Fehlinterpretation. Die explizite Zustimmung zur Nutzung der Daten sei meist überhaupt nicht nötig – die Behauptung, man dürfe Facebook unter 16 Jahren künftig nicht mehr nützen, sei damit “völlig falsch”.

Für problematisch hält der Datenschützer hingegen die rechtliche Hauptgrundlage, die sich nun ändern werde. Bisher habe man in Österreich den Eingriff in die Privatsphäre eines Einzelnen – etwa die Videoüberwachung eines Juweliers vor dem Geschäft – mit dessen “überwiegendem Interesse” begründen müssen. “Der Punkt ist jetzt umgedreht worden”, sagte Schrems. Der Bürger müsse den künftigen EU-Regeln nach sein “legitimes Interesse” an Schutz vor der Überwachung nachweisen.

Druck der Industrie

Als Grund für Verwässerungen in der EU-Neuregelung sieht der Datenschützer vor allem die Regierungen der Mitgliedsstaaten, wobei er Österreich ausnimmt. Einige Länder hätten auf Druck der Industrie hin gute Vorschläge der Kommission und des Parlaments hintertrieben, sagte Schrems.

In Österreich muss die Grund-Verordnung der EU nun mit einem eigenen Gesetz nachvollzogen werden. Dabei gelte es, das höhere österreichische Datenschutz-Niveau zu halten. “Die EU-Regelung ist schwächer als das was wir bisher hatten”, sagte Schrems.

(APA, Red.)

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