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EU: Auflagen für YouTube, Netflix und Co.

Streaming-Dienste sollen reguliert werden.
Streaming-Dienste sollen reguliert werden. ©Bilderbox
Mit neuen Regeln will die EU die gesetzlichen Regelungen zwischen TV und Internet angleichen.

Das Eu Parlament will die Ungleichheit zwischen klassischen Fersehinhalten und Streaming-Angeboten wie Netflix, Maxdome oder YouTube reduzieren. Noch hätten die Onlinedienste im Vergleich zum linearen Fernsehen zu viele gesetzliche Freiheiten.

Videoportale sollen ähnlich reguliert werden wie Fersehsender

Der Kulturausschuss des EU-Parlaments hat sich hierfür die neuen Medienangebote genauer angeschaut. Mit Änderungen am Reformvorschlag der EU-Kommission zur Mediendienste-Richtlinie sollen auch Videoportale unter eine ähnliche Regulierung fallen wie klassische Fernsehsender.

Europäische Produktionen sollen gesteigert werden

Video-on-Demand-Anbieter wie Netflix oder Maxdome will das EU-Parlament dazu anhalten, den Anteil an europäischen Produktionen zu steigern. Dieser müsse bei mindestens 30 Prozent liegen. Durch eine Beteiligung an Programmen zur europäischen Filmförderung könnten die Dienste eine Zunahme entsprechender Inhalte vorantreiben.

Wer mit europäischen Zuschauern Geld verdient, müsste sich laut EU auch für das Kulturgut Film in Europa einsetzen.

Werbung soll geregelt werden

Doch nicht nur die Inhalte hat das EU-Parlament im Fokus, auch die Anzeige von Werbung soll geregelt werden. Wer einen Kanal auf YouTube betreibt, müsse seinen Zuschauern mit eindeutigen Kennzeichnungen klar machen, wenn es sich um kommerzielle Inhalte handelt.

Die Produktplatzierung in YouTube-Videos will die EU nicht verbieten, sie müsse aber unmissverständlich als solche gekennzeichnet werden. Noch wäre es teilweise so, dass Videos mit zahlreichen Produktplatzierungen als Bildungsangebot dargestellt werden.

Limitierung der Werbung soll bei Fernsehsendern gelockert werden

Den klassischen Fernsehsendern will die EU im Gegenzug mehr Freiheiten bei der Werbung einräumen. Die bislang geltende Limitierung auf zwölf Minuten Werbung pro Stunde soll gelockert werden. Dennoch dürfe der Gesamtwerbeanteil 20 Prozent der Sendezeit nicht überschreiten, speziell in der Primetime zwischen 20 und 23 Uhr.

Werbeinhalte rund um Alkohol und Tabak will die EU jedoch komplett untersagen.

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