Das erklärte Helene Pigl, die Leiterin der Justizanstalt Wien-Josefstadt, am Freitag.
Estibaliz C. wurde psychologisch betreut
Speziell bei spektakulären Kapitalverbrechen werden Angeklagte unmittelbar vor und nach der Urteilsverkündung in den Gefängnissen, in denen sie in U-Haft sitzen, psychologisch betreut. Zusätzlich wird darauf geachtet, dass sie nach der Urteilsverkündung in keine Einzelzelle kommen. Das wurde auch bei Estibaliz C. gemacht. “Sie hatte eine Mitgefangene zum Reden im Haftraum”, sagte Pigl.
Wie lange die 34-jährige Spanierin in der Josefstadt verbleibt, ist derzeit unklar. Üblicherweise findet eine Verlegung an den Ort, wo die Haftstrafe zu verbüßen ist, erst nach Rechtskraft des Urteils statt. Bis dahin gilt Estibaliz C. formal als weiblicher U-Häftling und wäre daher in der Josefstadt zu behalten.
Nach Kellerleichen-Prozess-Urteil: Verlegung noch offen
Da es in Österreich mit der Justizanstalt Schwarzau aber nur ein Gefängnis für rechtskräftig abgeurteilte Frauen gibt, ist schon heute klar, dass Estibaliz C. dort – sollte sie nicht um Verbüßung ihrer Strafe in Spanien ansuchen – früher oder später eine Zelle beziehen wird. Ob mit der Verlegung bis zur Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) über die bereits von den Verteidigern angemeldeten Rechtsmittel zugewartet oder Estibaliz C. vorher in den Maßnahmevollzug überstellt wird, wo mit der gerichtlich angeordneten Therapie gegen ihre Persönlichkeitsstörung begonnen werden könnte, muss die Vollzugsdirektion entscheiden.
Estibaliz C. nahm das Urteil am Donnerstagabend gelassen hin. Die Geschworenen verurteilten die 34-Jährige einstimmig zu einer lebenslangen Haftstrafe und der Einweisung in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher. Alles zur Urteilsverkündung können sie in unserem Live-Ticker nachlesen.
(APA/Red)