Das teilte die Wiener Ärztekammer nun mit. Auch die Kosten für den Wahlarztbesuch können ab sofort bei der Krankenkasse eingereicht werden.
“Zum ersten Mal überhaupt ist es in Wien nun möglich, eine kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung im niedergelassenen Bereich als Krankenkassenleistung in Anspruch zu nehmen”, erklärte Johannes Steinhart, Obmann der Kurie niedergelassene Ärzte der Wiener Ärztekammer. Denn bisher fehlten Krankenkassenplätze in diesem Bereich, nach langen Verhandlungen zwischen Gebietskrankenkasse und Kammer einigte man sich im November 2013 auf Tarife, im Sommer 2014 wurden die sechs Kassenplanstellen ausgeschrieben.
Krankenkassenplätze für Jugendpsychiatrie: Mehr Bedarf
Der Bedarf sei mit den sechs geplanten Ordinationen allerdings noch nicht gedeckt, betonte Steinhart: “Bereits jetzt gibt es ganze Listen mit Voranmeldungen für Behandlungen.” Im Vergleich etwa zur Versorgungsdichte in deutschen Städten könne Wien noch nicht mithalten.
Deshalb sei es “unbedingt notwendig”, in den nächsten Jahren das Kassenangebot in Wien aufzustocken, so der Kurienobmann.
Auch für Eltern, die den Arztbesuch ihres Kindes bisher privat finanziert haben, bringen die Eröffnungen Erleichterungen. Da ab sofort ein eigener Tarifkatalog für die Fachgruppe in Kraft tritt, können die Kosten für eine Behandlung beim Wahlarzt nun bei der Gebietskrankenkasse zur Rückerstattung eingereicht werden.
(APA)