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Erpressung: "Staatsverweigerin" erhält bedingte Haft

Eine 74-jährige "Staatsverweigerin" wurde am Mittwoch in St. Pölten zu einem Monat bedingter Haft verurteilt. Die Pensionistin erpresste zwei Beamte am Amtsgerichtes München, die ein vorheriges Verfahren gegen ihre Person fallen lassen sollten.

Das Oberlandesgericht Wien hatte in der Causa einen Beschluss des Landesgerichtes auf Durchführung einer Diversion von Ende Mai 2017 nach Beschwerde der Staatsanwaltschaft St. Pölten aufgehoben. Die Angeklagte aus dem Bezirk Melk entschuldigte sich am Mittwoch für die von ihr versendeten Schreiben und erklärte, sie habe mit staatsfeindlicher Gesinnung “nichts mehr zu tun”.

Typischer Fall von “Staatsverweigerin”

Ihr Rechtsbeistand betonte, bei seiner Mandantin handle es sich nicht um den “typischen Fall einer Staatsverweigerin”. Sie sei im Zuge eines “dubiosen” Angebots zur Geldanlage in eine finanzielle Zwangslage gekommen und habe zahlen müssen, obwohl sie selbst Geld verloren habe. In Folge erhielt sie ein Schreiben und eine Vorladung des Amtsgerichts München.

Den Brief an Vertreter des Gerichtes in Deutschland, in dem sie 2016 mit einer Forderung in Höhe von 25.000 Euro und einer Eintragung ins UCC-Register in Washington drohte, habe sie aus “Panik” verschickt, weil Geld von ihr gefordert worden sei, so die 74-Jährige. “Sie hat eingesehen, dass das völliger Blödsinn war”, sagte der Verteidiger.

Pensionistin bereits zwei mal vor Gericht

Die Pensionistin war bereits im Vorjahr zwei Mal in St. Pölten vor Gericht gestanden. Nach dem Verfahren im Mai wurde die Niederösterreicherin im November wegen eines Schreibens an einen Richter des Bezirksgerichts Melk verurteilt, das im Zuge der Rechtshilfe mit der Causa der Frau befasst war. Der Schöffensenat verhängte wegen versuchten Missbrauchs der Amtsgewalt und versuchter Nötigung eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu je vier Euro, die Hälfte davon wurde bedingt nachgesehen.

Bewusst keine Geldstrafe

Unter Bedachtnahme auf das Urteil von November wurde am Mittwoch eine Zusatzstrafe von einem Monat bedingter Haft ausgesprochen. Eine Geldstrafe wurde laut der Einzelrichterin bewusst nicht gewählt. Die Pensionistin hatte angegeben, bereits stark finanziell belastet zu sein. Die 74-Jährige verzichtete auf Rechtsmittel, die Vertreterin der Anklagebehörde gab keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

(APA/red)

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