Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens hat der Sprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg, Robert Holzleitner am Dienstag, auf Anfrage der APA bestätigt. “Es kann nicht mit der nötigen Sicherheit ausgeschlossen werden, dass die Informationen auf andere Art und Weise zustande gekommen sind als durch die Verletzung des Amtsgeheimnisses”, erklärte der Staatsanwalt. “Es war eine Amtshandlung im Straßenverkehr, wo auch denkbar ist, dass ein Beobachter entsprechende Wahrnehmungen macht und weitergibt.”
Gutachter Kronreif auf Verkehr gezogen
Ein Beamter der Landesverkehrsabteilung hatte Verkehrsgutachter Gerhard Kronreif im Frühjahr auf der A10 im Pongau, wo eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h erlaubt war, aus dem Verkehr gezogen. Bei der Amtshandlung sollen auch weitere Polizisten anwesend gewesen sein. Der gerichtlich beeidete Experte hatte die Anonymverfügung sogleich bezahlt, wie er erklärte. Er bezeichnete die Amtshandlung als korrekt, zeigte sich aber erstaunt darüber, dass eine Woche danach die Medien Wind davon bekamen.
Die Landespolizeidirektion Salzburg ließ den Fall zunächst intern prüfen und übermittelte anschließend einen Bericht der Staatsanwaltschaft. Diese ließ die Ermittlungen gegen unbekannte Täter vom Landeskriminalamt Salzburg durchführen.
“Infos künftig nicht an Presse weiterleiten”
Zur Einstellung des Verfahrens sagte Kronreif am Dienstag zur APA: “Mir geht es nur darum, dass solche Informationen künftig nicht mehr an die Presse weitergeleitet werden.” Er habe sich dem Verfahren aber nicht als Privatbeteiligter angeschlossen und keine Anzeige erstattet, sondern nur gegenüber einer Führungskraft in der Landespolizeidirektion Salzburg gemeint, er finde es nicht lustig, dass er eine Woche nach der Strafzahlung “von allen möglichen Leuten” angesprochen worden sei. Der Datenschutz müsse eingehalten werden.
Kornreif kritisierte Umwelt 80er in Salzburg
Der Vorfall fand auch deshalb mediale Beachtung, weil der Verkehrsgutachter den temporären Umwelt-80er auf der Salzburger Stadtautobahn (A1) kritisiert hatte. Aufgrund seiner Auswertung der Verkehrsstatistik kam er zu dem Schluss, dass sich das Unfallrisiko bei Tempo 80 erhöhe. Für sichere Verhältnisse sei ein Geschwindigkeitsunterschied von 20 km/h erforderlich. “Wenn Tempo 80 für alle (Pkw und Lkw, Anm.) gilt, ist es viel zu gefährlich wegen der Verdichtung des Verkehrs am rechten Fahrstreifen”, hatte Kronreif erklärt und damit für Diskussionen bei der Verkehrspolizei und beim Land über die Richtigkeit seiner Aussage gesorgt.
(APA)