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Drogensubstitution: Verordnung unterschriftsreif

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"Die novellierte Verordnung zur Drogensubstitution ist unterschriftsreif. Ich rechne damit, dass die Ministerin (Maria Rauch-Kallat, Anm.) sie in den nächsten Tagen unterschreiben wird."

Dies erklärte der im Gesundheitsministerium installierte Bundesdrogenkoordinator Dr. Franz Pietsch gegenüber der APA. Rund um das Projekt rund um die Drogenersatztherapie für Opiatabhängige hat es in den vergangenen Monaten heftige Diskussionen gegeben. Kernpunkte der beabsichtigten Reform der Drogensubstitution bzw. ihrer juristischen Rahmenbedingungen:
– Die Causa wird insgesamt per Verordnung geregelt und damit bindend für alle Ärzte (bisherige Erlässe waren nur für die Amtsärzte verpflichtend).

– Insgesamt wird die Drogensubstitution bundesweit einheitlich und genauer geregelt.

– Es wird in Zukunft eine verpflichtende Ausbildung für Ärzte geben, welche die Drogensubstitution vornehmen. Bisher war das nicht einheitlich. Für bereits engagierte Ärzte gibt es Übergangsfristen etc.

– Bei den Substitutionsmitteln werden die Medikamente Buprenorphin und Methadon als „Mittel der ersten Wahl” fixiert. Das Ziel ist es, den Anteil der retardierten Morphine in der Drogensubstitution von derzeit rund 60 Prozent in Österreich wieder zurück zu drängen.

– Die Mitgaberegelungen für die Substitutionsmittel werden enger und einheitlich gefasst. So wird genau bestimmt, für wie lange die Medikamente im Bedarfsfall mitgegeben werden dürfen (nicht nur für das Wochenende, Anm.). Dies soll zum Beispiel von der Dauer eines geregelten Beschäftigungsverhältnisses etc. abhängen.

– Der Patient wird mit dem Arzt einen eigenen Substitutionsvertrag abschließen müssen.

– Einführung eines Substitutionsnachweises.

Freilich, die Diskussionen der vergangenen Monate – die Österreichische Ärztekammer lehnte die Neuregelungen zunächst rundweg ab, zahlreiche Drogenexperten äußerten Bedenken – haben offenbar auch dazu geführt, dass im Vergleich zu den ursprünglichen Entwürfen Veränderungen durchgeführt wurden.

Drogenkoordinator Pietsch: „Die Verordnungsnovellierung wird wegen der Übergangsfristen erst im Sommer 2006 in Kraft treten, damit man den Umstellungserfordernissen gerecht wird. Methadon und Buprenorphin werden als Mittel der ersten Wahl angeführt. Wenn es medizinisch indiziert ist (z.B. Unverträglichkeit bezüglich dieser Medikamente, Anm.), wird auch die Substitution mit retardiertem Morphin möglich sein. Auch bei den Mitgaberegelungen wird es in Einzelfällen flexiblere Regelungen geben, allerdings im Einvernehmen mit dem Amtsarzt.”

In den vergangenen Jahren wurde immer wieder kritisiert, dass vor allem retardiertes Morphin zunehmend auf dem Schwarzmarkt auftauchte. Auch deshalb will man die Mitgaberegelungen restriktiver fassen. Umstritten ist, ob das retardierte Morphin ursächlich an dem zuletzt in Österreich registrierten Anstieg der Zahl Drogentoten beteiligt war. Die Zahl der Drogenopfer schwankte von Jahr zu Jahr auch schon vor dem breiten Einsatz dieser Medikamente. In solchen katastrophalen Fällen ist – so Fachleute – zumeist der Konsum mehrerer Suchtmittel der Auslöser. Missbrauch ist eben Missbrauch, und Drogensucht eine lebensgefährliche Erkrankung an sich.

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