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Eklat bei Anti-Pelz-Demo in der Wiener Innenstadt: VGT-Anzeigen gegen Polizei

VGT-Obmann Martin Balluch gerät immer wieder mit Tierschutz-Protest-Aktionen in die Medien
VGT-Obmann Martin Balluch gerät immer wieder mit Tierschutz-Protest-Aktionen in die Medien ©APA
Einen Vorfall bei einer kleinen Anti-Pelz-Demo bringt der Verein gegen Tierfabriken (VGT) nun an zwei Fronten vor Gericht: Es geht um die "ungerechtfertigte Behandlung" eines Tierschützers durch Wiener Polizisten.


Die nach Darstellung der Tierschützer ungerechtfertigte Behandlung eines Aktivisten durch Wiener Polizisten hat eine Maßnahmenbeschwerde beim Landesverwaltungsgericht und eine Strafanzeige zur Folge, sagte VGT-Obmann Martin Balluch am Mittwoch. Die Polizei sieht keine Fehler.

Anti-Pelz-Demo in der Wiener Inennstadt

Der Vorfall hatte sich am 8. Dezember vor einem Modegeschäft in der Rotenturmstraße in der Innenstadt abgespielt. Eine Handvoll Aktivisten demonstrierte vor der Filiale gegen Pelzmode. Der Geschäftsinhaber soll laut Balluch seine Beziehungen spielen lassen und bei Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) persönlich interveniert haben.

Eine Streifenwagenbesatzung fuhr vor und forderte die Demonstranten auf, sich auszuweisen. Einer der Tierschützer habe auf sein Recht bestanden, “nicht ohne Grund der Polizei gegenüber seine Daten hergeben zu müssen”, so der VGT.

VGT beschreibt “brutales” Polizei-Vorgehen

Darauf sei er “brutal zu Boden geworfen, mit Handschellen versehen und so lange in eine dunkle Gummizelle gesteckt” worden, bis er gefügig wurde. Balluch sprach von “mehreren Stunden Einzelhaft” und “Polizeiwillkür”. In der gegen einen Polizisten und eine Polizistin gerichteten Strafanzeige ist von Missbrauch der Amtsgewalt, Freiheitsentziehung, Körperverletzung und Folter die Rede.

“Kein Fehlverhalten der amtshandelnden Beamten”

Nach derzeitigem Ermittlungsstand liege kein Fehlverhalten der amtshandelnden Beamten vor, reagierte die Landespolizeidirektion am Mittwoch auf APA-Anfrage auf die Vorwürfe. Während der Anti-Pelz-Aktion seien gegen die Tierschützer Vorwürfe wegen Blockaden und Provokationen erhoben worden. Die Polizisten würden in solchen Fällen eine Identitätsfeststellung durchführen. Kann oder will sich dabei jemand nicht ausweisen, verlagert sich das Geschehen zur Klärung der Identität auf eine Polizeidienststelle.

Festnahme und Anzeige auf freiem Fuß

Im vorliegenden Fall habe der Aktivist dagegen zunächst passiven Widerstand geleistet, etwa durch Schreie. Schließlich habe er aber auch getreten – die Polizistin wurde den Angaben zufolge am Schienbein verletzt -, was ihm den Vorwurf des Widerstands gegen die Staatsgewalt eingebracht hat. Nach seiner vorläufigen Festnahme wurde er auf freiem Fuß angezeigt, bestätigte Polizeisprecherin Michaela Rossmann.

(apa/red)

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