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Einbürgerungen für Behinderte fast unmöglich

Der Fall der 36-jährigen Karina De Oca aus Uruguay, die seit 35 Jahren in Österreich lebt, wegen ihrer Behinderung aber aus gesetzlichen Gründen nicht eingebürgert werden kann, sorgt für Diskussionen. Die Frau bezieht die Mindestsicherung, diese gilt aber nicht als anrechenbares Einkommen. Ihr Lebensunterhalt gilt somit als nicht hinreichend gesichert, was eine Einbürgerung ausschließt.

Grüne und “SOS Mitmensch” kritisierten diese Regelung, ÖVP und SPÖ zeigten sich für eine Gesetzesänderung gesprächsbereit. Medienberichten zufolge kam die Frau im Alter von einem Jahr gemeinsam mit ihren Geschwistern und Eltern nach Wien, weil die Familie vor der regierenden Militärjunta fliehen musste. Seither lebt De Oca in Österreich, besuchte hier Volks- und Hauptschule. Eine Einbürgerung bevor sie 18 Jahre alt wurde, lehnte ihr leiblicher Vater ab.

Nun ist es gesetzlich nicht mehr möglich: Aufgrund ihrer psychischen Probleme gilt die 36-Jährige nämlich als behindert und kann keiner geregelten Arbeit nachgehen – und hat daher kein gesichertes Einkommen. Der früher geltende Passus, wonach im Fall einer unverschuldeten finanziellen Notlage eine Einbürgerung möglich ist, wurde 2006 gestrichen.

Innenministerium verweist auf Gesetzeslage

Das Innenministerium bestätigte den Fall und verwies auf die Gesetzeslage: Solange sich diese nicht ändere, könne man der Frau nicht helfen. Man zeigte sich aber gesprächsbereit, das Gesetz zu reparieren: “Wir diskutieren das”, sagte Ministeriumssprecher Grundböck auf Anfrage. Verhandlungen mit den Ländern seien am Laufen, um eine Gesetzesvorlage zu erarbeiten. Einen Zeithorizont wollte der Sprecher nicht nennen.

(APA)

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