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Einbrecher von Querschläger getroffen - Polizist freigesprochen

Ein Projektil traf den flüchtenden Einbrecher
Ein Projektil traf den flüchtenden Einbrecher ©bilderbox.at
Ein 20-jähriger Moldawier, der bei einer Verfolgungsjagd in Floridsdorf von einem Querschläger aus der Waffe eines Polizisten schwer verletzt worden war, stand am Donnerstag in Wien vor Gericht. Allerdings auf der Seite der Anklage - die Staatsanwaltschaft warf dem Polizisten schwere Körperverletzung vor. Der Beamte wurde freigesprochen.

In der Nacht auf den 19. Februar 2009 war ein 20-jähriger Moldawier in Wien-Floridsdorf von einem Querschläger, den ein Polizist eigentlich nur zur Warnung abgeben wollte, ins Gesäß getroffen und schwer verletzt.

Die Ermittler waren einer mutmaßlichen Einbrecherbande aus Moldawien bereits dicht auf den Fersen. Zwei Tage hatten sie die Verdächtigen schon observiert, bevor in den frühen Morgenstunden des 19. Februar der Zugriff erfolgte. Vier Männer wollten sich gerade samt Beute von einem Firmengelände aus dem Staub machen, als die Falle zuschnappte. Bei der Festnahme konnten sich allerdings zwei Bandenmitglieder losreißen und traten die Flucht in die Dunkelheit an. Auch der 33-jährige Chefinspektor nahm die Verfolgung eines Täters auf.

Auf russisch schrie der Polizist dem vor ihm laufenden Moldawier nach: “Stehen bleiben, oder ich schieße!” Keine Reaktion. Daraufhin schoss der Beamte dreimal in die Luft. Der Flüchtende begann nun Haken zu schlagen. Wieder zwei Schüsse, diesmal seitlich links und rechts vom Täter. Dieser zuckt kurz zusammen, rennt aber weiter und entkommt. Wenig später ist die Verfolgungsjagd dennoch vorbei – der 20-Jährige brach zusammen. Das Projektil aus der Waffe des Polizisten prallte vom Betonboden ab, traf den Moldawier ins Gesäß, wanderte anschließend durch Darm sowie Blase und blieb im Bauchraum stecken.

Fast neun Monate später saßen sich die beiden Beteiligten im Gerichtssaal gegenüber. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Bestrafung des Polizisten – wegen schwerer Körperverletzung. Noch einmal wurde die Nacht auf den 19. Februar minuziös aufgerollt; der Angeklagte plädierte auf “nicht schuldig”. Als schließlich der 20-jährige Moldawier in Handschellen vor Richterin Minou Aigner trat, erklärte dieser, er habe in besagter Nacht nur den in russisch gehaltenen Satz “Macht’s keine Witze, Burschen!” vernommen, was im Verhandlungssaal sowohl Verwirrung als auch Belustigung hervorrief.

Der 20-Jährige beteuerte, keinen Anspruch auf Schmerzensgeld geltend machen, sondern nur gesund werden zu wollen. Er brach in Tränen aus, denn ein Arzt habe die Befürchtung geäußert, die Verletzung könnte eine Zeugungsunfähgigkeit nach sich ziehen. Nach zweieinhalb Stunden war alles entschieden: Die Staatsanwaltschaft sprach von einem “bedauerlichen Vorfall” und beantragte einen Schuldspruch, den es jedoch nicht gab.

Richterin Minou Aigner begründete den Freispruch darin, dass der Beamte in der Situation laut Gesetz sogar das Recht gehabt hätte, direkt auf den Flüchtenden zu zielen, dies aber offensichtlich nicht wollte. Man könne ihm also “keinerlei Schießwütigkeit unterstellen”, wenngleich es “letztendlich eine unglückliche Schussabgabe war”. Der Staatanwalt gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

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