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Ein Nein muss genügen: Neuer Tatbestand im Sexualstrafrecht geplant

Auch ohne körperliche Gewalt sollen in Zukunft hohe Strafen drohen.
Auch ohne körperliche Gewalt sollen in Zukunft hohe Strafen drohen. ©APA
Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) möchte einen weiteren Straftatbestand im Sexualstrafrecht einführen, der zwischen sexueller Belästigung und Vergewaltigung angesiedelt sein soll. Zustimmung dafür gibt es vom Koalitionspartner SPÖ.

“Mir ist es wichtig, dass gerade Frauen in ihrer sexuellen Selbstbestimmung noch stärker geschützt werden und es strafrechtlich mehr Möglichkeiten gibt”, bestätigte Brandstetter am Donnerstag eine Meldung in den “Salzburger Nachrichten”.

“Ein Nein muss genügen”

Zuletzt waren Reformen des Sexualstrafrechts gefordert worden. Mittels einer Online-Petition verlangten etwa das Gewaltschutzzentrum Salzburg und das Frauenbüro der Stadt Salzburg unter dem Motto “Ein Nein muss genügen” eine Änderung des Vergewaltigungsparagrafen.

Derzeit ist es für einen Schuldspruch im Sinne dieser Bestimmung erforderlich, dass der Täter Gewalt ausübt, dem Opfer die persönliche Freiheit entzieht oder dieses durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben zur Vornahme bzw. Duldung des Beischlafes nötigt.

Nachschärfen im Graubereich

Dass ein bloßes Nein bei einem unerwünschten Sexualakt mitunter nicht für eine Verurteilung ausreicht, sieht auch der Justizminister als problematisch an. Österreich habe grundsätzlich ein sehr gutes und funktionierendes Sexualstrafrecht, das sich auch international sehen lassen kann. Es gebe aber “einen kleinen Graubereich, in dem wir etwas nachschärfen bzw. präzisieren können”, so Brandstetter.

“Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung”

Im Rahmen der StGB-Reform, die 2015 in Kraft treten soll, möchte der Justizminister daher einen eigenen Tatbestand “Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung” einführen. Damit wären zukünftig auch Fälle strafbar, in denen sich Opfer von sexueller Gewalt aus Angst nicht körperlich zur Wehr setzen und auch keinen verbalen Widerstand wagen, aber in für den Täter erkennbarer Weise mit dessen Vorgehen nicht einverstanden sind.

Brandstetter schwebt vor, dass die neue Bestimmung zwischen sexueller Belästigung und geschlechtlicher Nötigung angesiedelt und jedenfalls strenger geahndet wird als eine bloße Belästigung. Für sexuelle Belästigung sieht das Strafgesetzbuch (StGB) bis zu sechs Monate Haft oder eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen vor. Der Strafrahmen für geschlechtliche Nötigung liegt grundsätzlich zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.

Zustimmung aus der SPÖ

Die SPÖ hat die Ankündigung begrüßt. SPÖ-Frauensprecherin Gisela Wurm zeigte sich von Brandstetters Vorstoß erfreut und wies darauf hin, dass sie selbst erst letzte Woche im Justizausschuss eine Neuregelung gefordert habe, damit ein bloßes “Nein” bei einem unerwünschten Sexualakt für einen Schuldspruch ausreicht.

“Es geht darum, dass nur ein sehr geringer Teil von angezeigten Vergewaltigungen zu Verurteilungen führt, weil mangelnde Gegenwehr im Zuge einer solchen Tat oft als Zustimmung interpretiert wird bzw. dann nicht der Tatbestand Vergewaltigung erfüllt ist”, so Wurm in einer Aussendung.

Experten im Justizministerium sind derzeit mit der legistischen Vorbereitung der Gesetzesvorhaben befasst. Neben einer Ergänzung im Sexualstrafrecht möchte Brandstetter auch eine Reform des umstrittenen Landfriedensbruch-Paragrafen vornehmen und den Tatbestand der Verhetzung adaptieren. (red/APA)

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