Wie Behördensprecherin Nina Bussek am Montag mitteilte, legte Staatsanwältin Andrea Kain Berufung gegen die Strafhöhe ein.
Der 59-Jährige war im Landesgericht wegen schweren sexuellen Missbrauchs, Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses und sittlicher Gefährdung Unmündiger schuldig erkannt worden. Das Gericht hatte keine Zweifel, dass sich der Mann von 1994 bis zu seiner Festnahme im April 2015 an drei Schützlingen vergangen hatte, die ihm als “Wölflinge” – Kinder im Alter zwischen sieben und zehn – anvertraut waren.
Pfadfinder missbrauchte Buben
Der älteste Betroffene – heute 28 Jahre alt – wurde zu Oral- und Analverkehr gezwungen. Der Angeklagte hatte sämtliche Vorwürfe abgestritten. Allerdings ist der Schuldspruch bereits rechtskräftig.
Nach Rücksprache mit seinem Verteidiger Leonhard Kregcjk nahm der 59-Jährige von Rechtsmitteln Abstand – vermutlich nicht zuletzt deshalb, weil dem Schöffensenat bei der Strafbemessung ein Strafrahmen von bis zu zehn Jahren zur Verfügung gestanden wäre.
(APA)