Am Landesgericht Feldkirch tagt heute das Schwurgericht wegen Mordversuchs. Allerdings sitzt kein Angeklagter vor dem Senat, sondern ein „Betroffener“. Betroffener deshalb, weil der selbständige Gastronom zum Tatzeitpunkt nicht schuldfähig war. Bedingt durch Alkoholmissbrauch leidet der Mann an Halluzinationen. Stimmen befahlen ihm im Dezember, seine Frau umzubringen, weil sie eine Verbrecherin sei.
Gerechte Strafe
In Folge hat er sie gewürgt und mit einem Beil angegriffen. Der Familienvater konnte niedergerungen werden. Seit dem Vorfall ist der Kranke in Behandlung und sie zeigt gute Erfolge. Nun steht eine bedingte Einweisung im Raum, das heißt, der Mann muss unter Umständen nicht in eine geschlossene Anstalt, sondern kann ambulant weiterhin behandelt werden. Die Chancen stehen gut, die Familie hält zum psychisch Kranken, entscheiden müssen allerdings die Geschworen.