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Drogentasche im Zug vergessen: Prozess gegen 32-Jährigen

Der Prozess rund um eine vergessene Drogentasche fand am Dienstag statt
Der Prozess rund um eine vergessene Drogentasche fand am Dienstag statt ©APA (Sujet)
Am Dienstag stand ein 32-Jähriger vor Gericht, der in einer S-Bahn eine mit 2,1 Kilogramm befüllte Sporttasche liegen gelassen hatte und später in einem ÖBB-Fundbüro abholen wollte.
Drogenkurier: Tasche im Zug vergessen

Bei dem Vorfall Mitte Oktober letzten Jahres auf der Strecke Laa an der Thaya – Wiener Neustadt wurde die Tasche vom Lokführer ins Fundbüro am Bahnhof Wien-Floridsdorf gebracht und in weiter Folge auch dessen Inhalt festgestellt.

Prozess: Sporttasche mit 2,1 Kilo Cannabis im Zug vergessen

Am Abend erschien dann ein 32-jähriger Mann im Fundbüro und meldete den Verlust seiner Sporttasche. Als vermeintlicher Drogenkurier wurde der Verdächtige umgehend festgenommen. In seiner polizeilichen Einvernahme am folgenden Morgen belastete der Mann dann einen ehemaligen Schulfreund. Dieser habe ihn am Vortag angerufen und erklärt, er habe in der Schnellbahn seine Tasche vergessen. Auf dessen Bitte hin habe er das Fundbüro aufgesucht und sich nach dem Verbleib der Tasche erkundigt. Der 32-Jährige wurde daraufhin wieder auf freien Fuß gesetzt, dafür gegen seinen Ex-Schulkollegen ein Verfahren nach dem Suchtmittelgesetz eingeleitet.

Ehemaliger Schulfreund als vermeintlicher Besitzer

Vor Richter Wolfgang Etl stellte sich nun allerdings heraus, dass der 29-Jährige zu Unrecht belastet wurde. Dessen älterer Ex-Schulfreund gab im Zeugenstand zu, den Angeklagten fälschlicherweise in die Sache hineingezogen zu haben: “Das war eine erfundene Geschichte, weil ich Angst hatte und sauber rausgehen wollte.” “Eine Sauerei”, befand Normann Hofstätter, der Verteidiger des 29-Jährigen, ehe dieser rechtskräftig freigesprochen wurde.

Der 29-Jährige – ein Jus-Student – hatte seinen ehemaligen Schulkollegen am 14. Oktober in einem Wiener Kaffeehaus getroffen und sich mit diesem über die politische Situation in den USA und die Präsidentschaftswahl unterhalten. Am späten Nachmittag trennte man sich. Seither hatten die beiden keinen Kontakt mehr – wie die kriminalpolizeilichen Ermittlungen ergaben, wurde der 29-Jährige am Abend des 14. Oktober auch nicht von seinem Bekannten angerufen. Ein DNA-Gutachten erbrachte auch keinen Hinweis, dass der 29-Jährige die Tasche oder das Cannabis angerührt hätte.

ÖBB-Überwachungsmaterial wurde gelöscht

Überraschenderweise ist gegen den 32-Jährigen kein Suchtgift-Verfahren anhängig. Von ihm fanden sich an der beschlagnahmten Sporttasche, am darin befindlichen Suchtgift und am Verpackungsmaterial ebenfalls keine DNA-Spuren. Das Bildmaterial aus den ÖBB-Überwachungskameras steht nicht mehr zur Verfügung – die Polizei hat es unterlassen, rechtzeitig die Videoaufzeichnung zur Auswertung anzufordern, die mittlerweile gelöscht wurde. Daher wird sich wohl kaum mehr eruieren lassen, wer die Tasche mit den Drogen in der S-Bahn vergessen hat.

Der 32-Jährige behauptete als Zeuge unter Wahrheitspflicht, er selbst habe eine Tasche mit Inline-Skates samt Schutzausrüstung im Zug gelassen. Er habe nach dem Treffen mit seinem Freund noch auf der Donauinsel sporteln wollen. Dem Vorhalt des Richters, dass er im Fundbüro der ÖBB die Sporttasche mit dem Cannabis noch als seine eigene identifiziert hätte, hielt der Zeuge seine Sehschwäche und seinen damaligen Zustand entgegen: “Ich war richtig betrunken. Außerdem habe ich zwei Dioptrien.” Die ÖBB-Mitarbeiter hätten ihm die verdächtige Tasche außerdem nur als Foto am Display eines Handys gezeigt – noch dazu in einem dunklen Raum. Da müsse er wohl etwas verwechselt haben. Mit strafrechtlichen Folgen muss der 32-Jährige aber wohl doch noch rechnen. Für das Anschwärzen seines langjährigen Freundes, der nichts mehr von ihm wissen will, wird die Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen Verleumdung einleiten.

(APA/Red.)

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