Ein Schöffensenat hat nun beide Angeklagte schuldig gesprochen.
Handel in Albanien eingefädelt
Der Handel soll laut Anklage bei einem Treffen in Albanien eingefädelt worden sein, an dem sowohl der 38-jährige Erstangeklagte als auch einer der späteren Kuriere teilgenommen hätten. Das Geschäft sollte im vergangenen September über die Bühne gehen. Vier Männer, die die Drogen nach Österreich bringen sollten, wurden gefasst, weil der potenzielle Käufer in Wirklichkeit ein verdeckter Ermittler war.
Die beiden im März dieses Jahres festgenommenen Angeklagten aus Bulgarien, die in Vergangenheit bereits wegen Drogendelikten vor Gericht gestanden waren, bekannten sich nicht schuldig. Im Prozess wurden zwei verdeckte Ermittler per Videokonferenz sowie ein Drogenfahnder des LKA Niederösterreich befragt, ebenso die vier festgenommenen mutmaßlichen Komplizen. Einer der Vier sagte aus, dass er vom 45-Jährigen Zweitangeklagten den Auftrag bekommen habe, nach Wien zu fahren und das Geld für die Drogen abzuholen. “Ich habe ihm gesagt: Ich habe Angst”, schilderte der Zeuge. Der 45-Jährige habe ihm auch mitgeteilt, dass eigentlich der Erstangeklagte nach Österreich hätte fahren sollen, doch liege gegen ihn ein Aufenthaltsverbot vor, weshalb er ihm den Auftrag gebe.
Verteidigerin verlangte Freispruch
“Wenn man in die höhere Ebene der Kriminalität einsteigt, dann gibt es wenig Sachbeweise”, stellte Ankläger Roland Koch im Hinblick darauf fest, dass gegen die Angeklagten weder belastende DNA-Spuren noch Material aus einer Telefonüberwachung vorlag. Der Staatsanwalt plädierte für “eine Strafe, die aus zwei Ziffern bestehen wird müssen”. Die Verteidigerin des 38-Jährigen verlangte für ihren Mandanten einen Freispruch: Aus dem Beweisverfahren habe sich “definitiv nichts” ergeben, das den Erstangeklagten belaste. Der Anwalt des Zweitangeklagten zog die Glaubwürdigkeit des Belastungszeugen massiv in Zweifel und verlangte, den 45-Jährigen ebenfalls freizusprechen.
Der Schöffensenat blieb unterhalb der vom Staatsanwalt geforderten zweistelligen Haftstrafen und verurteilte beide Männer zu je acht Jahren Freiheitsentzug. Die beiden Verteidiger legten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein, der Staatsanwalt ging im Hinblick auf das Strafmaß ebenfalls in Berufung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
(APA/Red.)