Das ergab die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage durch Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ). Eine in der Anfrage durch FPÖ-Wirtschaftssprecher Axel Kassegger erbetene Aufschlüsselung nach Bundesländern und Delikten konnte laut Doskozil mangels einer einschlägigen Statistik nicht erfolgen.
Drogen-Missbrauch hat Auswirkung auf Bundesheer-Einsatzgebiet
Sollte der Missbrauch auch Auswirkung auf die Verlässlichkeit im Sinne des Militärbefugnisgesetzes haben, kommt es zudem anlassbezogen zu keinen Dienstverwendungen in sensiblen Bereichen, erläuterte der Minister weiter.
Werde der Suchtmittelmissbrauch bei Grundwehrdienern festgestellt, kann es bei medizinisch indizierter Behandlungsbedürftigkeit zu einer vorzeitigen Entlassung aus dem Grundwehrdienst aus medizinischen Gründen, oder bei Vorliegen einer gerichtlich strafbaren Handlung zu einer vorzeitigen Entlassung aus “militärischen Rücksichten” kommen.
(apa/red)