In Zukunft werden sowohl die Kleidervorschriften als auch eine Einschränkung der Grundrechte von Schulkindern und Eltern gesetzlich vorgeschrieben sein. Der Kantonsrat sprach sich für strenge Regelungen aus, allerdings möchten sie beim umstrittenen Burkaverbot noch auf die Entscheidung des Bundesgerichtes warten.
Vermummungsverbot
Ursprünglich wollte die SVP-Fraktion das Tragen von unziemlicher Kleidung, demonstrativen Symbolen und Kopfbedeckungen verbieten. Der Kantonsrat wollte allerdings keinen Auftrag für Verbot, sondern lediglich einen für die entsprechende Regelung. Weiters wurde ein Vermummungsverbot beschlossen, bei dem allerdings “die verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Einschränkung der Grundrechte, insbesondere das Erfordernis der Verhältnismäßigkeit” berücksichtigt werden soll.
Die Regierung wies allerdings auch darauf hin, dass im Kanton St. Gallen nur sehr selten Frauen in Burka oder Niqab anzutreffen sind. Meist würde es sich dann um Touristinnen handeln. (red)