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22-Jähriger belästigte Frauen in Wien: Dreieinhalb Jahre Haft

Der 22-Jährige wollte laut eigenen Aussagen die Frauen nur kennen lernen. Symbolbild
Der 22-Jährige wollte laut eigenen Aussagen die Frauen nur kennen lernen. Symbolbild ©APA/GEORG HOCHMUTH
Ein 22-Jähriger, der im Herbst 2017 in Wien-Landstraße in Missbrauchsabsicht über fünf Frauen hergefallen war, ist am Dienstag am Landesgericht rechtskräftig zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der gebürtige Armenier hatte sich schuldig bekannt und erklärt, er hätte die Frauen "kennenlernen wollen". Weil er nicht Deutsch verstehe, habe er ihnen auf den Po bzw. zwischen die Beine gefasst.

Zu den inkriminierten Handlungen war es jeweils unmittelbar nach dem Deutschkurs gekommen, den der Angeklagte dienstags im dritten Gemeindebezirk besuchte. Der Armenier war 2016 mit seinen Eltern und einem Bruder nach Österreich gekommen. “Im Prinzip ist er ein intelligenter Mensch”, sagte Verteidiger Martin Mahrer. Sein Mandant habe in seiner Heimat eine Hochschule besucht. Zugleich sei der Bursch “ein sehr verschlossener Mensch”. Es sei nicht einfach gewesen, in der Prozessvorbereitung mit ihm zusammenzuarbeiten, berichtete Mahrer.

Der Angeklagte – körperlich wirkte er eher jünger als 22 – gab zu, er hätte nach dem Ende seines Deutschkurses auf der Straße Frauen beobachtet, wäre diesen gefolgt und hätte sie “kennenlernen” wollen. Am 10. Oktober ging er um 18.45 Uhr einer 23-Jährigen bis ins Stiegenhaus an ihrer Adresse nach. “Ich wollte die Frau kennenlernen. Ich konnte nicht ausreichend Deutsch. Ich habe ihr mit zwei Händen auf den Po gegriffen. Es war ein Fehler. Es war recht schnell. Gedauert hat alles rund eine Minute”, schilderte der Angeklagte einem Schöffensenat. Als die Frau zu schreien begann, lief der 22-Jährige davon.

“Ich habe einen Fehler gemacht”

Zehn Minuten später wartete eine 38-Jährige in ihrem Wohnhaus auf den Aufzug, als ihr der Armenier plötzlich von hinten heftig in den Intimbereich fasste. “Wie wäre es, wenn Ihnen ein Mann auf den Penis greift?”, wollte Richterin Elisabeth Reich vom Angeklagten wissen. “Es ist etwas Abnormales. Ich habe einen Fehler gemacht”, erwiderte dieser. Auch diese Betroffene stieß einen Schrei aus, worauf der Belästiger davonlief.

Um 19.05 Uhr lauerte der Mann ein paar 100 Meter entfernt in der Eingangsnische einer Wohnhausanlage dem nächsten Opfer auf. Als eine Frau die Haustür öffnete, “habe ich mit der rechten Hand den Po berührt und wollte ihr mit der anderen Hand zwischen die Beine greifen”, räumte der 22-Jährige ein. Er drückte die Frau gegen die Tür und hielt sie weiter fest. Doch die Bedrängte setzte sich zur Wehr, was den Angreifer wieder zur Flucht nötigte. “Haben Sie Sex erwartet?”, wollte die Richterin wissen. “Nicht sofort. Aber nach dem Kennenlernen vielleicht. Ich hab’ mir nicht viel dabei gedacht”, lautete die Antwort. – “Waren Sie erregt dabei?” – “Ich weiß es nicht.”

Versuchte Vergewaltigung

Um 19.45 Uhr verfolgte der Angeklagte schließlich die vierte Frau an diesem Abend, um sie an ihrer Wohnungstür von hinten intensiv am Gesäß zu betasten. Sie schrie ihn an und schlug auf ihn ein, worauf er von ihr abließ und für diesen Abend offenbar genug hatte.

Der gravierendste Fall – eine versuchte Vergewaltigung – ereignete sich am 14. November. Der junge Mann nahm nach seinem Deutschkurs in einer Straßenbahn eine 27-Jährige wahr, heftete sich an ihre Fersen, verfolgte sie bis zur Wohnung ihres Freundes und attackierte sie vier Meter vor der Wohnungstür, wobei er ihr entschlossen unter ihren Rock fasste. Beim Versuch, sich zur Wehr zu setzen, kam die 27-Jährige zu Sturz. Der Angreifer legte sich auf sie. “In dem Moment habe ich einen Fehler gemacht und etwas Falsches gedacht. Mein eigentlicher Gedanke war, sie kennenzulernen und dann Sex zu haben. Das ist nicht gegangen, wie ich es gedacht habe”, gab der Angeklagte zu Protokoll.

Zum Äußersten kam es dank der heftigen Gegenwehr der 27-Jährigen nicht. “Sie haben nur abgelassen, weil sich alle Frauen intensiv gewehrt haben”, betonte die Vorsitzende in der Urteilsbegründung. Bei einer Strafdrohung von bis zu zehn Jahren waren nach Ansicht des Senats “weniger als dreieinhalb Jahre keinesfalls gerechtfertigt. Man sieht schon, Sie sind sehr gefährlich”, stellte die Richterin fest.

Als Schuldig bekannt

Nach Rücksprache mit seinem Verteidiger nahm der 22-Jährige das Urteil an. Die Übergriffe vom 10. Oktober hatte der Senat als sexuelle Belästigung bzw. versuchte geschlechtliche Nötigung qualifiziert. Auch die Staatsanwältin akzeptierte das Urteil.

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