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Drei Jahre Haft für Tötung von bestem Freund

Ein 46-jähriger Mann, der im Juli 2012 in seiner Wohnung in Wien-Ottakring seinem besten Freund (45) mit einer Schrotflinte in den Kopf geschossen und zwölf Tage neben der Leiche gelebt hatte, ist am Dienstag zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Die Geschworenen verwarfen mehrheitlich die Mordanklage und erkannten auf fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen.


Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Sowohl Verteidigerin Christine Wolf als auch Staatsanwältin Susanne Kerbl-Cortella verzichteten auf Rechtsmittel.

Ursprünglich hatte die Anklagebehörde in Richtung fahrlässiger Tötung ermittelt. Dann taten sich jedoch Zweifel an den Schilderungen des 46-Jährigen auf. So stellte ein Schießsachverständiger fest, dass sich an den Händen des Umgekommenen keine Schmauchspuren fanden, was nicht zu seiner Aussage passte, der 45-jährige Christian J. habe die Schrotflinte zum Zeitpunkt der Schussabgabe in der Hand gehabt. Ein erstes, mit dem Fall betrautes Gericht erklärte sich daraufhin für unzuständig, die Anklagebehörde reichte in weiterer Folge eine Mordanklage nach.

“I würd’ doch net den anzigen Freund daschieß’n, der imma auf mi aufpasst hat, wenn’s mir schlecht gangen is’ “, gab der 46-Jährige nun vor einem Schwurgericht unter Vorsitz von Richterin Bettina Körber zu bedenken. Er habe “dem Christian net amal wehtun wollen. Er war doch das Anzige, was ich g’habt hab’ außer meim Hund”.

Er und “der Christian” hätten damals am Küchentisch mit einem Schrotgewehr hantiert, erzählte der Angeklagte: “Er hat’s net aufziehen können. Er war zu patschert. Ich hab ihm 100 Mal das Aufziehen gezeigt. I wollt’ nur, dass er das Spannen kann.”

Nach einer wiederholten Demonstration der Funktionsweise habe er dem Freund wieder das Gewehr zum Nachmachen übergeben wollen. Da habe sich dann ein Schuss gelöst: “I hab’ mi g’schreckt. Und er war tot.” Es sei ihm noch immer schleierhaft, “wie ihn das am Kopf getroffen hat”, wunderte sich der Angeklagte.

Auf die Frage, weshalb er den Toten in eine Decke gewickelt habe, erwiderte der Mann: “Das schaut ja net schön aus, so a Leich’.” Zur Geruchseindämmung habe er diese auch mit Putzmittel besprüht.

Weshalb er denn nicht die Polizei alarmiert habe, ehe er sich seinem Sozialbetreuer anvertraut hatte, wenn doch ein reines Unglück vorlag, wollte die Richterin noch wissen. Der Angeklagte verwies auf seine 25 Vorstrafen und seinen vierbeinigen Liebling: “Weil nix mehr zu machen war. Warum sollt ich da auch die Polizei rufen? Ich wär’ ins Gefängnis kommen. Aber ich wollt’ meinen Hund gut versorgt wissen.”

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