Geschuldet sei dies dem Regierungsprogramm, erklärte er vor dem Ministerrat. Den Zulauf zum Volksbegehrens bezeichnete er als “beachtlich”. Es habe 2015 aber auch eine Petition pro Raucherzonen mit 500.000 Unterstützern gegeben.
Pressefoyer nach dem Ministerrat:
Ihm selber wäre es “lieb und wert”, käme die Möglichkeit für verpflichtende Volksabstimmungen schon früher. Er selber würde gerne über “ORF-Zwangsgebühren” oder das Handelsabkommen CETA abstimmen lassen, aber: “Das ist der Wunsch, nicht die Realität.”
Aufrechte Regelung
Strache verteidigt erneut die FPÖ-Position. Es gebe eine aufrechte Regelung zu Raucherbereichen, deren Abschaffung SPÖ und ÖVP trotz “massiver Proteste” der Bevölkerung und von Gastronomen, die zigtausende Euro in Abtrennungen investiert hätten, per Mai 2018 beschlossen hätten.
Dass dies nun nicht komme, schaffe Klarheit, so Strache. Zudem werde der Jugendschutz verbessert. Das Volksbegehren nehme man trotzdem sehr ernst, es werde entsprechend den geltenden gesetzlichen Regelungen behandelt werden.
Strache und danach auch Kanzleramtsminister Gernot Blümel (ÖVP) bestätigten, dass es einen akkordierten Initiativantrag für das Kappen des Rauchverbots geben werde. Auch auf mehrere Nachfragen verwies Blümel lediglich auf das Regierungsprogramm.
(APA)