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Diversion: Prozess zu Badeunfall im Neufelder See abgeschlossen

Der 13-Jährige, der im vergangenen Jahr mehr als 30 Minuten unter Wasser lag, hat sich gut erholt.
Der 13-Jährige, der im vergangenen Jahr mehr als 30 Minuten unter Wasser lag, hat sich gut erholt. ©APA/MIERAU/KAV
Im Vorjahr ist während eines Schulausflugs ein 13-jähriger Schüler beim Baden im Neufelder See (Bezirk Eisenstadt Umgebung) fast ertrunken. Drei Lehrer mussten sich am Donnerstag am Landesgericht in Eisenstadt deshlab wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten.
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Wiener Lehrer vor Gericht

Zu dem Unfall war es am 29. Juni 2016 beim Schulausflug einer Klasse aus Wien in Begleitung von drei Lehrern gekommen. Der 13-jährige Afghane war mindestens 30 Minuten unter Wasser, bevor er von einem Taucher aus etwa sechs Metern Tiefe geborgen wurde. Der Jugendliche musste damals reanimiert werden und befand sich wochenlang in intensivmedizinischer Betreuung.

Die Staatsanwaltschaft hatte den drei Pädagogen vorgeworfen, sich nicht in unmittelbarer Nähe der badenden Schüler aufgehalten zu haben. Auch habe kein Sichtkontakt bestanden. Die Lehrer wären über das Verschwinden des Jugendlichen erst durch Schülerinnen informiert worden. Bei dem Burschen sei es bei dem Unfall zu einem Herzstillstand sowie einer anoxische Hirnschädigung gekommen.

Lehrer bekannten sich nicht schuldig

Die Angeklagten bekannten sich nicht schuldig. Sie hätten von ihrer Aussichtsposition damals einen guten Überblick über die Kinder im Wasser gehabt. Von dem Platz aus wären der Stegbereich und die Schwimminsel am besten zu sehen gewesen, meinte etwa der 49-jährige Turnlehrer. “Wir sind ja nicht hinten im Kaffeehaus gesessen”, so der Pädagoge.

Die Klasse sei bereits am Tag vor dem Unfall in einem Waldbad in Himberg (Niederösterreich) gewesen. Der Schüler sei damals ohne Scheu vom Starterbock ins Wasser gehechtet. Mit der “Sicherheit und dem Schwimmstil” sei es “keine Frage” gewesen, ob der 13-Jährige schwimmen konnte, erklärte der Turnlehrer.

Sportpädagogen verließen sich auf Schwimmkenntnisse des Schülers

Auch auf die 57-jährige deutsche Pädagogin machte der Bursch damals den Eindruck, “als wäre er bereits hundert Mal im Schwimmbad gewesen”. Bezüglich der Schwimmkenntnisse des Jugendlichen schienen sich sowohl die 57-Jährige als auch der 65-jährige Werklehrer auf den Sportpädagogen verlassen zu haben. Beide gaben an, dass der 49-Jährige diesbezüglich keine Bedenken geäußert hatte.

Das Verschwinden des Schülers am Neufelder See hatten zwei Mädchen an die Pädagogen gemeldet. Sie habe sofort den Bademeister alarmiert, sagte die 57-Jährige. Es habe jedoch eine “quälend lange Zeit ” gedauert, bis der Taucher gekommen sei. Die beiden Männer gaben an, ins Wasser gesprungen zu sein um nach dem 13-Jährigen zu tauchen. Das Wasser sei aber sehr trüb gewesen.

Jugendlicher hat Probleme beim Reden und Gehen

Im Zeugenstand konnte sich das inzwischen 14-jährige Opfer nicht mehr an den Unfall erinnern. Vom Richter gefragt, ob er schwimmen könne, antwortete der Bursch “Nein”. Er sei mit seinem Vater mehrmals in einem Schwimmbad in Österreich gewesen, dort aber nicht geschwommen. Bei der Befragung zeigte sich, dass der Jugendliche Probleme beim Reden und Gehen hat.

Die Angeklagten nahmen das Angebot des Richters zu einer diversionellen Erledigung mit Verantwortungsübernahme nach kurzer Beratung mit ihren Verteidigern an. Die Staatsanwaltschaft stimmte ebenfalls zu. Dies bedeutet, dass die Angeklagten nun zwischen 1.900 und 2.100 Euro zahlen müssen.

APA/Red.

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