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Diskussion über EU-Entsenderichtlinie in Wien

Die EU-Sozialminister und Kommissarin diskutieren in Wien.
Die EU-Sozialminister und Kommissarin diskutieren in Wien. ©APA (Symbolbild)
Einige Staaten, darunter auch Österreich, befürchten Lohndumping und sind mit der Richtlinie für ins Ausland entsandte Beschäftigte nicht zufrieden.

Die umstrittene EU-Richtlinie für ins Ausland entsandte Beschäftigte ist noch lange nicht im Trockenen. Einige Staaten, darunter Österreich, sind mit dem Vorschlag der EU-Kommission massiv unzufrieden, fürchten sie doch Lohndumping etwa am Bau. Am Donnerstag und Freitag treffen sich zehn europäische Sozialminister und die EU-Kommissarin Marianne Thyssen in Wien, um Bewegung in die Sache zu bringen.

In Österreich hatte der im März präsentierte Vorschlag der Kommission für hitzige Debatten gesorgt. Burgenlands Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ) wollte überhaupt bestimmte Branchen in Österreich für ausländische Arbeitskräfte schließen. Auch sein Parteikollege, Sozialminister Alois Stöger (SPÖ), hatte sich skeptisch geäußert und Nachschärfungen gefordert.

Das besagt die Entsenderichtlinie

Einer der Kritikpunkte war die von der EU-Kommission vorgeschlagene Beschränkung der maximalen Entsendedauer auf 24 Monate. Ab dem ersten Tag, an dem abzusehen ist, dass ein Arbeitnehmer für mehr als zwei Jahre im Ausland arbeiten wird, spätestens aber nach Überschreitung der 24 Monate, solle für die entsandten Beschäftigten das Arbeitsrecht des Aufnahmemitgliedstaats gelten. Das beinhaltet zum Beispiel den Schutz vor ungerechtfertigter Entlassung. Stöger – und auch anderen Ländern – ist die Entsendedauer von 24 Monaten viel zu lange, wie er im März hatte wissen lassen.

Im Vorfeld des nun für zwei Tage anberaumten Spitzentreffens in Wien äußerte er sich dazu nicht konkret. “Ich möchte die unterschiedlichen Seiten an einen Tisch holen, um Gegensätze aufzuheben. Denn vom Prinzip ‘Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort’ profitieren alle Beteiligten”, so der Sozialminister in einer Aussendung.

Für den luxemburgischen Arbeitsminister Nicolas Schmit ist es “unabdingbar”, die Entsenderichtlinie aus dem Jahr 1996 zu überarbeiten. “Zu viele Fälle von Missbrauch führen zu Sozialdumping und der Diskriminierung entsandter ArbeitnehmerInnen und damit letzten Endes zu unfairem Wettbewerb”, wird er in der gemeinsamen Mitteilung zitiert.

EU-Kommissarin Thyssen rückt nicht von den 24 Monaten ab

Eine eigene Pressekonferenz in Wien gab die zuständige Kommissarin Thyssen: Sie betonte, dass die Kommission prinzipiell an ihrem Vorschlag festhalte, wenngleich natürlich die Interventionen von insgesamt 14 Mitgliedstaaten eingearbeitet würden.

Von den 24 Monaten rückt Thyssen aber nicht ab, machte sie klar. Schließlich gelte für den Sozialversicherungsbereich dieselbe Dauer – nach zwei Jahren werden also EU-Bürger dem Sozialversicherungssystem des neuen Mitgliedsstaats unterstellt. Auch für die Arbeitnehmerentsendung will die Kommission “klare Regeln”, sagte Thyssen. “Wir werden die Dauer nicht senken.” Wenn das Arbeitsrecht des neuen Landes schon nach wenigen Monaten gälte, wäre es schwierig, überhaupt im Ausland zu arbeiten. Schließlich gebe es viele Menschen, die öfter zum Arbeiten in ein anderes Land gehen, so Thyssen. “Dann müssten wir das Sozialversicherungssystem auch ändern. Das wäre zu kompliziert. Das machen wir nicht.”

Warten auf das Briten-Referendum

Nach dem Brexit-Referendum im Juni wolle die Kommission einen Vorschlag betreffend das Sozialversicherungssystem machen, kündigte Thyssen weiters an. “Wir versuchen nicht, das Sozialversicherungssystem zu harmonisieren”, betonte sie auf Nachfrage. “Aber wir können für mehr Konvergenz sorgen, Benchmarks setzen.” In der EU gilt die Steuerhoheit, Brüssel darf sich also grosso modo nicht in die Einhebung von Abgaben einmischen.

Erneut war die Kommissarin auch bemüht herauszustreichen, dass sie nicht “zurück zum kommunistischen System” wolle. Es gehe ihr darum, dass für entsandte Arbeitnehmer die gleichen Regeln gelten wir für deren Kollegen in dem Land, in dem sie arbeiten. “Natürlich haben wir Raum für Manöver.”

Thyssen verwies auch auf die im Jahr 2014 erlassene Durchsetzungsrichtlinie zur EU-Entsenderichtlinie. Österreich hat diese am Mittwoch in Form des Lohn- und Sozialdumpinggesetzes im Parlament verabschiedet. “Ich denke, das ist ein Instrument, das hilft”, so Thyssen. “Sicher gibt es Missbräuche, aber die meisten Leute halten sich an die Regeln”, sagte die Kommissarin.

(APA, Red.)

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