AA

DIF-Benefizaktion: Becherpfandspenden ermöglichen Augenlicht für 280 Blinde

Für die gute Sache gebechert am Donauinselfest.
Für die gute Sache gebechert am Donauinselfest. ©Elisabeth Pollak
Tausende Besucher des 34. Wiener Donauinselfests nahmen an der diesjährigen Licht für die Welt-Aktion „Bechern mit Sinn“ teil und spendeten 8.300 Mal ihr Becherpfand – jeweils einen Euro – zugunsten von blinden Menschen in Entwicklungsländern.
Bilanz der Besucher
Alle Fotos vom Inselfest

Gute Sache am Wiener Donauinselfest: „Wir sind begeistert von der großartigen Hilfsbereitschaft der Donauinselfest-Besucher. Gemeinsam konnten wir an diesem fulminanten Festivalwochenende ein strahlendes Zeichen für Solidarität mit blinden Menschen in Armutsgebieten setzen“, so Johanna Mang, Geschäftsführerin von Licht für die Welt.

„Die enorme Inanspruchnahme der Becherrückgabe-Aktion zeigt, dass es sich hier nicht nur um leere Worthülsen handelt, sondern die Besucher ihre soziale Verantwortung auch im Rahmen der Festivalstimmung wahrnehmen. 280 Augenlicht rettende Operationen sind eine Zahl, auf die wir gemeinsam stolz sein können“, sagt Donauinselfest-Projektleiter Thomas Waldner von der Agentur pro event.

Spendenaktion am Donauinselfest

Unter dem Motto „Bechern mit Sinn: Austrinken, Abgeben, Augenlicht retten“ konnten Besucher beim 34. Donauinselfest bei fünf offiziellen Becherrücknahmehütten ihre Pfandbecher zugunsten von Licht für die Welt abgeben. Und damit das Pfand – jeweils ein Euro pro Becher – für blinde Menschen in Afrika spenden.

Für die Aktion waren an drei Tagen rund 60 ehrenamtliche „Becherscouts“ im Einsatz, die Becherspenden entgegennahmen. Insgesamt waren am Donauinselfest rund 600.000 umweltfreundliche, waschbare Mehrweg-Pfandbecher im Umlauf, die die Festival-Besucher direkt bei den Gastronomen oder an insgesamt 13 offiziellen Rücknahmehütten retournieren konnten.

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • DIF-Benefizaktion: Becherpfandspenden ermöglichen Augenlicht für 280 Blinde
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen